Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Dem Rentmeister 
nebst 2V2 Viertl Wein für die Verpflegung des Predigers am St Anna Feste 24 x Der Eschner Pfarrköchin Trinkgeld fürs Essen bei der jährlichen Traubenschau . . . 48 x Dem Rentmeister für die Nachsicht in Torkeln gewöhnlich 1 f 30 x Hieran sind in allen pro ao 1814 aufgegangen . Einzuglöhne Hieran werden bezahlt, dem Vaduzer Haupt- zoller von abführenden 
Zollgeldern 2V2 proCent, dem rugeller Rheinzoller 10 proCent, dem ro- fenberger Zoller 10 pC dem Balzerer, und schaanwalder Weggeldeinzieher 10 xr vom Gulden, dem schaaner, balzerer, und Meiser Gränzzoller hingegen 12 xr vom Gulden. Von der Fasnachtshennen, und Schäfhaberrelui- zion, dann vom Bläuelgelde bei Gamprin, und der Huebsteuer, welche Gefälle von altersher durch Gemeindsgeschworene, oder Richter ein- getrieben 245 werden, wird immer eine Einzugsremuneration von 5 proCent passirt. Und vom berechneten Umgelde spricht der Rentmeister eine 5proCentige Einzugsgebühr an. Alle Einzugslöhne machten ao 1814 . . . . Kosten auf Unterhaltung der Landstrassen Gemäs des allerhöchsten Strassenreskripts und der diesem beigelegten Instrukzion von 28,en September 1808 wird die Landstrasse sowohl, wie auch alle Komunikazionsstrassen durch Un- terthanen aus allen Gemeinden, aber unter Lei- tung des Strassenaufsehers unentgeltlich unter- halten; nur müssen die durch Rüfen von Zeit zu Zeit beschädigten Strecken so schnell als möglich immer durch Taglohn hergestellt, und 400
	        

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