Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

beim Hohlen, vorzüglich von der Butter in heissen Tagen etwas verschmirt, und der Käs eintroknet, so wird bei 44 Pfund Butter höch- stens 1 Pfund, und bei 88 Pfund Käsen auch 1 Pfund passirt — das minder abführende je- doch jedesmahl vom Frohner nach dem höch- sten Licitationspreise erhohlt. 224 Für verkaufte Hühner Jede Haushaltung in der oberen, und unteren Landschaft, die Hausarmen, und jene Haushal- tungen ausgenommen, in welchen die Weiber während dem Fasching ins Kindbett gekommen sind, ist verbunden der Herrschaft entweder während der Fasnacht eine Henne zu geben, oder hiefür 12 xr zu bezahlen. Ferner hat der Balzerer Müller jährlich 15 St: Zinshühner abzuführen; Und der schaaner Joseph Frick hat wegen sei- nem Hause jährlich eine schwarze Henne zu geben, oder sie mit 12 xr zu reluiren. Nach dem Verhältniss, ob mehr, oder weniger Hausarme, oder Wöchnerinnen in ein oder der anderen Gemeinde während der Fassnacht sind, was jedoch immer durch pfarrliches Zeugniss beurkundet werden muss, ist der Anweis dieser Fassnachthennen verschieden, und betrug anno 1814 . . Für verkauftes Stroh. Das Geströh von dem in natura beziehenden Fruchtzehent, reicht gewöhnlich kaum zum Be- darf der Strapazierpferde zu. Nebstbei sind die Pfarreien Eschen, Schaan, und Bendern verbunden alle Jahre jede eine Fuhr Schirmstroh abzugeben, oder dafür, wie lange es der Herrschaft gefallig ist, jede 2 f zu be- zahlen. Ertrug sohin anno 1814 384
	        

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