Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

dieser ist die Länge der Strasse auf 51/« : oder 10813 W. K. a 6 Schuh angenom- ind von der ganzen Länge wird bezahlt x d dem Pferde mit Fracht 5 2 leer 2 3 mit Kutsche oder Chaisse .... 5 2 beritten, beladen, oder ledig ... 5 2 dem Ochsen 3 — iner Kuh 1 2 dem Schaaf, Hammel, Schwein, Gais, n von 1 bis 10 St. einschlüssig ... 2 3 sringeren Distanzen wird bei den n von jeder Stunde 1 — sie leer gehen — 2 nem Ochsen — 2 ner Kuh — 1 >m kleinren Vieh bis auf 10 Stuk . . — 2 jmmen. esem Bezüge sind zwei Weggeldein- •r an den beiderseitigen Gränzen der rasse im Schaanwald, und zu Balzers •rt, die zur Kontrol, von den auser gehenden en die Weggeldpolleten, die sie beim Ein- ins Land empfiengen, abfordern, und nntamt abgeben, wo sie mit den Weg- lrnalen entgegengehalten werden. s Jahr 1814 ertrug das Weggeld im wald Balzers ?e ist mit dem Zolle sehr genau verbun- 11t, und steigt daher so wie er, je nach- er Handel schwächer, oder stärker be- wird. 
455 17 320 39 775 56 365
	        

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