Mehr sind sie schuldig, Wald, oder Zimmerholz, so man zum Schloss nothdürftig ist, zu hauen, und zu führen, an Ort 189 und End, .da man es mit den Wägen, oder Rädi- gen hohlen mag, da ist man ihnen einen guten Marend zu geben schuldig, und die im Lande führen solches darnach mit ihren Mähnen auf das Schloss, oder wo es vonnöthen. Und was zum Schloss zu führen, zum Gebäu gehörig, sollen sie führen, und wenn eine Hofhaltung im Schlosse ist, soll man ihnen die Speiss samt dem Trunk geben, wenn aber keine Hofhaltung dort ist, sollen sie von jeder Fuhr geben 6 xr, und wenn im Gebirg Wildpreth geschossen wird, so soll den Waisern, so solches heraustragen, wenn eine Hofhaltung da wäre, zu essen, und ein Trunk gegeben werden, wenn aber keine Hof- haltung allda, soll jedermann ein Bazen für seine Mühe empfangen, und folgends soll sol- ches Wildpreth mit einem Ross straks zu der Hofhaltung geliefert werden.» bei der Grafschaft Schellenberg f: 138 sub rubrica Frohn «Ein Jeder in der Herrschaft Hausgesessener thut der Herrschaft jährlich ein Tagwerk. Was für Zimmer, oder Bauholz zu führen, zu Herrschaft Nutz, an Ort und End, wo man es begehrt, dagegen man ihnen zu Essen, und 190 einen Trunk giebt. Korn und Wein aus dieser Herrschaft auf das Schloss Vaduz zu liefern, da man auch zu Essen giebt, wenn aber keine Hofhaltung daselbsten, sol für jede Fuhr drei Bazen bezahlt werden. Zu hagen, und zu jagen. 354