Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

•wegen der Schank betrieben werden; Indessen würde auch diess nicht gar zu grossen Vortheil gewähren; weil a wenigstens für itzt niemand im Lande ist, dem ein solcher Schank dergestalten anvertraut werden könnte, dass er einestheils vermöchte, sich mit der nothwendigsten Einrichtung zur Aufnahme der Gäste zu versehen, und andern- theils, dass das Renntamt wegen den Weingel- dern nicht gefährdet wäre. b muss der Wirth neben dem Pachtzinse auch gleich einem anderen Schänk das gewöhnliche Umgeld berichtigen, was bei guten Jahren be- deutend ist, und mit Zuschlag des Zinses allen Anschein nach mehr beträgt, als durch Aus- schank des eigenen Weines zu gewinnen wäre. Tafernzinsen Vorhin hatten sich in jeder Gemeinde einige Indiwiduen die Befugniss zum Ausschank 184 des Getränkes gegen das vorgeschriebene Um- geld erwirkt, übertrugen es ohne amtliche Wi- derrede an ihre Erben, und wollten daraus ein auf ihrer Besitzung radizirtes sächliches Recht herleiten, das sie zu Protestationen berechtigte, wenn neben ihnen anderen Indiwiduen das Schankrecht von Herrschafts wegen bewilligt werden wollte. Dies wäre den obrigkeitlichen Gerechtsamen äuserst nachtheilig gewesen, weswegen auf amtlichen Vorschlag durch Rescript von 16len Jänner 1809 bestimmt worden, dass die Erthei- lung der Befugniss zur Schanksübung ein lan- desherrliches Recht seye, das nach Erforderniss der Volksmenge, und sonstiger Localitätsum- stände erweitert, oder beschränkt werden muss, dass die Ertheilung dieses Personalbefugnisses unter Berücksichtigung der Localumstände, des Bedarfs von Publikum, dann strikter Beobach- tung der Polizeigesetze, dem Ermessen, und Be-
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.