Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

an den Johann Rheinberger samt dem Kuchl, und Baumgarten, und dem herrschaftlichen Haaberfeld verlassen um jährliche nebstbei ist er verbunden allen auf die Wirts- hausbaulichkeiten verwendeten Aufwand durch die Zeit der Pachtung mit fünf proCent zu ver- zinsen, was mit Ende 1814 von denen durch Rescript von 18ten Jänner 1809 bewilligten 539 fr 28 xr ausmacht Er zahlt also im ganzen 
285 26 
58 2 311 
58 2 unter welchen Bedingnissen ihm, da sich bei der unterm 29ten März 1815 abgehaltenen öffent- lichen Licitation keine besseren Pachtlustigen meldeten, der Pacht laut Ratification von 15lcn April 1815 bis Ende April 1821 verlängert worden. Diese Benützung ist für itzt wenigstens die zwekmässigste, daher sich diesfalls nichts ein- träglicheres in Vorschlag bringen lässt. Es war bis zum Jahre 791 an den vormaligen Hauptzoller Wolf um jährliche 204 fr 24 xr ver- lassen, am 30len März 791 bei der öffentlich ab- gehaltenen Licitation auf 270 fr gebracht, und am 6ten März 1809 auf 285 f gesteigert; seit jener Zeit 183 fanden sich keine Kollizitanten ein, daher der Zinnss nicht höher zu bringen war, ohngeachtet er bei guten Jahren, und blühendem Handl durch Konkurenz mehrerer Pachtlustigen noch immer gesteigert werden könnte. Sollte jedoch einstens der Absatz der herrschaft- lichen Weine im grossen gehemmt seyn, und der Ausschank in der herrschaftlichen Kieferey auf dem Schlosse nicht allein zur Versilberung im kleinen zureichen, dann müsste das Wirts- haus eingezohen, und darinn von Herrschafts- 348
	        

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