Die Verbindlichkeit dieser Erblehensbesitzer ist, den Körner und Geldzinss jedes Jahr zu Martini bei Verlust des Lehens in natura, oder in mitteren Feldkircher Markt- preiss reluirt ans Renntamt zu berichtigen, und diese Le- hen nur mit Vorwissen der Obrigkeit an dritte Personen zu veräusern. Weil sie im Falle einer Natu- ralschüttung nicht immer das besste Getraid abliefern wür- den, und es dann erst noch wegen der schlechteren Qua- litaet nicht immer um den Marktpreiss verkäuflich wä- re, so hat die Reluirung in mittleren Feldkircher Wo- chenmarktspreiss den Vor- zug, daher sie auch zum Vor- theil des Aerarii immer ge- übt wird.