Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

151 IIIter Abschnitt. Von den landesfürstlichen, und obrigkeitlichen Einkünften, und Ausgaben nach Ordnung der Rentrechnungen. Ite Abtheilung Empfang Standhafte Gefälle. Erblehenzinse. Sind dermahl schuldig, und haften auf nachfolgenden Gütern, und Realitaeten, und betragen bey Schaan Ferdinand Risch, samt Konsorten von einem Acker in Quader, einem Stuck in Bartledura, einem Stuck im Kleinfeld, einem St: in Bosch, in Sax, Ross- 314
	        

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