Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

3. Der Triesener Berg=weingarten bestehend aus vier Weingartenbee- ten, die dermahl in acht halbe Bau abgetheilt sind, und von jeher durch triesner Unterthanen um die halbe Fechsung bearbeitet werden. Dieser Weingarten ist zwar gross, den er misst mit Einschluss der dazwischen liegenden Grashügeln 3139 • Kl a 6 Schuh, allein er be- steht meistens aus weissen Reben, ist nicht gut situirt, und seiner hohen Laage wegen dem Voglschaden stark ausgesetzt, daher der Ertrag von keiner grossen Bedeutung. In sehr guten Jahren kann die ganze Fechsung 140 höchstens 400 Viertl erreichen. Die Vortheile, die ihm laut Urbario zustehen, sind a dass alle balzerer, und triesner Gemeindsleute, die Vieh halten, darein jährlich ein Fuder Frohnmist geben, und führen müssen, wofür man ihnen einmahl zu Essen zu geben hat. b dass sie bauen, und gruben helfen sollen, wofür sie jeder einen In- bis, und zu Nacht ein Hofbrod zu erhalten haben. d sind sie verbunden den Weingarten allenthalben zu umzäunen, und e die Trauben in den Torkl zu tragen, und den Weinmost aus dem Torkel in das herrschaftliche Schloss zu führen, wofür sie ein Essen fordern können. Dagegen ist er mit dem ll,en Theile zum triesner alten Zehent ze- hentbar, wovon die Gemeinde zwei Drittel, der Pfarrer hingegen ein Drittel bezieht, und muss insbesondere noch jährlich an die Pfarrey fünf Viertl Opfermost gegeben werden. 4. Der triesner Maschlina, oder St. Wolfgangsweingarten macht mit dem ringsherum befindlichen Rain 1633 Wiener Qudratklafter, wurde laut Kontrakt von 9ten April 1809 et ratificato 31 Jänner 1810 von der Gemeinde Triesen um 1600 fr erkaufet, wird nach eben 307
	        

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