Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Schaft, und dem Pfarrer halbscheidig so vertheilt, dass man die ganze Zehentlage in zwei Theile nämlich in den oberen, und den unteren Theil abtheilet, und mit dem Bezug von diesen Laagen dergestalten ab- wechselt, dass wer heuer den Zehent von der oberen Laage nahm, sich fürs künftige Jahr mit der unteren zufrieden stellen muss. Unter dem ganzen Zehentbezirke sind auch drei Aecker zu Popers auf dem Weiler, und ein Acker auf dem Schnebeler, von welchen der halbe Zehent 94 der Eschner Statthalterei überlassen werden muss. Doch erstreckt sich diese Zehentberechtigung in allen Feldern nur auf Türkenkorn; Gersten, Fäsen, Roggen, Waizen, und andere Körner- gattungen, nicht aber auf Obst, Rüben, Hanf, Erdäpfeln, Kraut, und andere dergleichen Früchte, die unter dem Namen des Kleinzehents ausgelöset worden sind, und wofür jährlich 2 fr ans Renntamt bezahlet werden. Zur Unterbringung des Fruchtzehents ist im Orte neben dem Pfarr- hofe ein gemeinschaftlicher Zehentstadl errichtet, der gemeinsam be- nützt, allein auch mit halbscheidigen Kosten unterhalten wird. Vom Weinzehenten gehört der Herrschaft nur der von den eigenen Rebhalden, der andere hingegen war ein Eigenthum des Feldkircher Priorates, und ist nun ein k. k. oestreichsches Gefäll. H Eschen besteht aus 144 Haushaltungen, und zählt 673 Seelen. Diese Gemeinde ist durch das Ried getrennt, und besteht aus zwei Abthei- lungen, dem eigentlichen Orte Eschen, dann dem dahin gehörigen Oertchen Nendeln. Letzteres liegt an der Landstrasse enthält 31 Häuser, eine Filialkapelle, die zur Eschner Pfarrkirche gehört, und eine Brett- säge. Die Brettsäge ist zwar vor alten Zeiten 95 schon bestanden, gieng jedoch durch die Länge der Zeit ein, und wurde dann im Jahre 1785 neuerlich aufgerichtet. Nach dem höchstens Orts 276
	        

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