Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

worden ist, und wofür die Mühlpächter nebst dem Mühlpachtschilling einen besonderen jährlichen Zinns von 24 fr bezahlen. Diese Mühle ist nach dem Ausdrucke des Urbariums eine Zwang- mühle der Art, dass kein Unterthan ausser der Herrschaft bei sonst zu gewärtigender Straffe mahlen darf. In innländischen Privatmühlen ist ihm das Malter nicht untersagt, nur die Gemeinden Vaduz, Schaan, und Planken sind im eigentlichen Sinne mühlpflichtig. 66 Sie hat das Vorrecht, dass das dahin benöthigende Brennholz aus den schaaner, und Vaduzer Gemeindswaldungen gegeben, auf Ver- langen auch gehauen, und zugeführt werden muss, wogegen man den Vorgesetzten dieser Gemeinden einmahl des Jahres ein Essen zu geben hat. Die Gegend wo diese Mühlgebäude stehen, und selbst das Wasser, das sie treibt, ist den Rüfen unterworfen. Bei jedem starken Regen ver- setzet die Rüfe den Mühlbach, der dann aus seinem Ufer austreibt, und mit nicht geringer Mühe wieder aufgefangen, und in seinen Rinnsaal geleitet werden muss. An diesem Mühlgraben stehen noch zwei Brettsägen, eine Gyps, eine Pulvermühle, und eine Wasserschmitte. Eine von beiden Brettsägen steht mitten zwischen den obrigkeitlichen Mühlen, ist ein von der Obrigkeit verliehenes Erblehen, und zinste ehedem einen unter den un- ablöslichen Grundzinsen verrechneten jährlichen Zinnss pr 3 fr, wovon aber dermahl nur 1 f 30 xr bezahlt werden, weil die andere Halbscheide die später errichtete unter der Landstrasse befindliche Brettsäge beiträgt. Erstere hat auch die Obliegenheit auf sich, allen herrschaftlichen Bedarf von Klötzern zu schneiden, wofür per Schnitt ohne Unterschied, ob es weiches, oder hartes Holz 67 ist, ein Kreuzer bezahlt wird, und muss alle entfallenden Schwarten abgeben. Die Gypsmühle ist ein vor wenigen Jahren hiezu eingerichtetes Ge- bäude unter der Landstrasse am Mühlgraben, die von dem Vaduzer Löwenwirth Johann Rheinberger in Stand gesetzt worden, dem der 258
	        

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