Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

An herrschaftlichen Gebäuden befinden sich hier 1 tens das fürstliche Schloss ein ober Vaduz südöstlich auf Viertl Berg- höhe auf einem steilen Felsen gelegenes weitläufiges, unregelmässiges, von Zeit zu Zeit immer mehr eingehendes Gebäude, das dermahl nur noch wegen den dort befindlichen weitläufigen guten Kellereyen er- halten werden muss, und von obrigkeitlichem Jäger, dann dem Kanzlei- diener bewohnt wird. Gegen Westen liegt es auf der äusersten Felsen- spitze, von Norden, Osten, und Süden her ist es aber mit herrschaft- lichen Gütern, und Waldungen umgeben. Es war in älteren Zeiten stark befestiget, und diente wegen seiner vorteilhaften, den grössten Theil des Landes beherrschenden Höhe zum vorzüglichsten Vertheidigungspunkte. Weswegen auch die Erzherzoge von Ostreich, welche das Schloss Guttenberg in Balzers besassen, am 2ten May 1505 unter der Regierung des Kaisers Maximilian mit dem Ludwig Freyherrn von Brandeis, gewesenen 57 Herrn von Vaduz den sogenannten Schlossöfnungsvertrag abschlössen, gemäss dessen das gräfliche Schloss im guten Stande erhalten, und auf ewige Zeiten für das erzherzogliche Haus Oestreich geöfnet bleiben solle; damit es darinn mit allen seinen Leuten aufgenommen werden könne, wogegen die Erzherzoge von Oestreich nicht nur-den Besitzern der Graf- schaft Vaduz und Schellenberg, ihren Leuten, und Unterthanen, gegen jeden fremden Eingriff, Schutz, und Schirm zusicherten, sondern auch jährlich 200 fr zu Lichtmess aus der Tiroler Kammer zu Insbruk be- zahlten. Dieser Beitrag wurde auch wirklich bis zum Jahre 1615 bezahlt, seit dem aber verweigert, ohngeachtet man ihn als wahres Landeserträgniss ansah, weil es in dem alten Urbario bezüglich auf diesen Gegenstand wörtlich heisst. «Oeffnung. das Haus Oestreich geben jährlich wegen Oef- nung des Schloss Vaduz, auch Schutz, und Schirm, und Zu- sprung in allen Nothfällen, und dass ein Inhaber Vaduz die Gegenöfnung in allen oestreichschen Schlössern daselbst um gelegen haben soll, vermög Briefes vom Kaiser Maximiliano H Ludwigen von Brandeis ao 1505 und dessen Confir- 252
	        

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