Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

15 ohngeachtet der ihnen durch Steintrennungen drohenden Gefahren ge- rade an der Bergkette ansiedelten, da sie doch sonst anmuthigere, und sichere Plätze zur Erbauung ihrer Wohnstätten gehabt hätten. Gabriel Buzelini behauptet sogar in seiner zu Ulm im Jahre 1666 aufgelegten Rhaetia sacra et profana, der Bodensee wäre von alters bis Werdenberg /:ein Ort im entgegengesetzten schweizer Thale, zum Kanton St.Gallen gehörig, Vaduz gegenüber:/ gegangen. In einem solchen Falle würde damals ein grosser Theil des hiesigen Landes unter Wasser gestanden seyn. Im ganzen ist der Boden fruchtbar, er liefert allerhand Früchte; die Gebirgsgegenden erzeigen nahrhaftes aromatisches Heu, die höheren Gelände der Fläche wechseln mit Wäldern, Weinreben, Wiesen, und Feldern ab, die Mittelfläche hat vorzüglich gutes Ackerland, und selbst der dem Rhein entrissene Boden lohnt den Eigenthümer schon bei vol- ler Düngung, guter Bestellung, und einem nicht gar zu nassen Jahre mit ausgiebigem Ertrage an Früchten und Heu, daher man dies Land eines der fruchtbarsten nennen könnte, wenn nicht unabänderliche Misge- schike sehr oft entgegenwirkten, und die Hofnung des Landmannes ver- eitelten. Hinter der sichtbaren, liegt weiter östlich in der Richtung von Nor- den nach Süden 16 eine zweite eben so hohe, auch hie und da noch höhere Bergkette, deren höchster Grad zwischen diesem Lande, und dem Vorarlberger Landgerichte Sonnenberg die Gränzen macht. Zwischen diesen Bergreihen liegen im Thale, und an den beidersei- tigen Wänden bedeutende Wälder, herrschaftliche, und Gemeindsvieh- alpen, und einige den Triesenbergern eigene Güter. Dies ist der unbe- wohnte hinter den Gulmen benannte Theil der Grafschaft Vaduz, sein Flächeninhalt mag wohl so gross, oder noch grösser als jener des be- wohnten seyn. Das Land ist nach allen Richtungen mit Strassen so durchschnitten, dass hierinnfalls keine grössere Verbindung der Gemeinden unter sich, und des ganzen mit dem Auslande gewünschten werden kann. 226
	        

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