Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Uibermacht erzwungene rheinische Bund sich auflöste, und sämtliche deutsche Fürsten mit allen ihnen zu Gebothe gestandenen Kräften sich an die gerechte Sache der allerhöchsten zum Glüke der Völker verbun- denen Mächte anschlössen, von deren reiflich durchdachten Ausspruche die künftige Verfassung Deutschlands, somit auch das Schicksaal dieses Fürstenthums erwartet wird. . 6 B Gränzen Dieses Fürstenthum gränzet gegen Norden und Osten an das k. k. Land Vorarlberg, gegen Süden an den schweizer eidgenossenschen Kanton Graubünden, und gegen Westen an den schweizer eidgenossen- schen Kanton St. Gallen. Zwischen dem Vorarlberger "Landgerichte Feldkirch, und dem hiesigen Lande beginnet die Landesgränze im Rheinufer am Banxer Feld, in der geraden Richtung von dem, jenseits des Rheines, sohin auf der schweizer Seite befindlichen sogenannten Lenzer Tobl, geht von da, in einer geraden Lienie zum Gränzstein beim Widenbüschel im Banxer Feld, von diesem Steine gerade in den Spürsgraben, dem Spürsgraben nach, in den Hasenbach. Aus diesem in den alten Baadbrunnen beim Nofelser Baade, von da in Gampos, von Gampos hienum in Gantenstein. Von Gantenstein in den bei der Gemeinde Mauern befindlichen sogenannten Pfandbrunnen, vom Pfandbrunnen in den Gränzgraben. Diesem nach über das Ried, bei dem Schmelzhofstalle vorbei über die Landstrasse hinauf zu oberst in den Schaanwald, in die hohe breite Rüfe. Da dem Grad nach hienum, in den Hennenboden, 7 von da in die drey Schwestern, von den drei Schwestern in die rothe Wand, und von dieser in den Saminabach hinunter. 220
	        

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