Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

4 den Herrn Anton Florian des heil. röm. Reichs Fürsten von Lichten- stein, Höchstweicher sie am 5 ten September 1718 durch seinen Hofrath und Kassadirektor Herrn Stepfan Kristopf v. Harbrecht in Besitz nehmen liess. Unter dieser hohen Regierung wurden auch beide Reichsgrafschaf- r Karl tgn 
yon 
gr Majestät Kaiser Karl dem sechsten, zu einem Reichsfürsten- J. er- •s zum 
mume unter dem Namen Hohenlichtenstein erhoben, und dem durch- 3 Für- lauchtigsten fürstlichen Hause Sitz, und Stimme auf der schwäbischen ium. Fürstenbank eingeräumt. Seit jenen Zeiten blieb dies Fürstenthum als eine unmittelbare, Reichsbesitzung, in ununterbrochener Verbindung mit dem heiligen römischen Reiche, bis im Jahre 1806 das Reichsverband aufgelöst, und dasselbe von dem damaligen Protektor des Rheinbundes Sr. Majestät des Kaisers Napoleon von Frankreich zu einem souvrainen Staate er- hoben, und unter den rheinischen Bund aufgenommen worden ist. Diese besondere Auszeichnung hat dies an sich unbedeutende Länd- chen lediglich den hochherzigen Tugenden seines dermahligen Regen- ten des Durchlauchtigen Herrn Johann Joseph Fürsten, und Regierern des Hauses von Lichtenstein zu verdanken; allerhöchst welche, um dem angenommenen Grundsatze des hohen Protektors auszuweichen, — nach welchem kein Besitzer eines 5 Rheinbundstaates in fremden feindlichen Diensten stehen durfte, — den Besitz, wenn gleich nur dem Namen nach, an den drittgebohrnen Prinzen Herrn Fürsten Karl übertrugen, und in seinem Namen regier- ten; um nicht den k. k. östreichschen Diensten, welcher Staat damahl mit Frankreich in feindlichen Verhältnissen stund, entsagen zu müssen. Indessen scheint dies nur eine Vorsichtsmaasregel gewesen zu seyn, um von der dem regierenden fürstlichen Hause von Lichtenstein, durch das Attribut der Souvrainität zugedachten wesentlichen Auszeichnung Gebrauch machen zu können, denn kaum wird dies Land von dem fürstlichen Majorate getrennt werden; besonders da sich seit jener Zeit ränität P0iitiscrlen Verhältnisse Europens vorzüglich Deutschlands verän- ben. derten; der durch die nun wahrscheinlich zertrümmerte französische 219
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.