Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

höheren Ausgaben des Landes und verstärkte Belastung seiner Bewoh- ner. Deshalb nennt er die «Herren Staatsreformatoren Hauer und Schuppler» «zweifache Schurken, die den Staat um sein Eigenthum zu betrügen und. auf Rechnung desselben die fürstlichen Privatrenten in einen höheren Ertrag zu bringen suchten»,48 und er ruft ihnen zu: «Nehmt euch in Acht, ihr Herren Staatsverderber! Wenn ihr einmal vorhabt, zu Gunsten der fürstlichen Renten den Staat um seine Rechte zu betrügen, so suchet euch andere Wege auf, um zu euerem schänd- lichen Ziele zu gelangen !»49 Hier wird am Beispiel des staatlichen Rechnungswesens der krasse Unterschied zwischen der alten und neuen Staatsauffassung deutlich. Wie die Staatsgewalt, war zur Zeit der Landammannverfassung auch das Rechnungswesen unter der Vertretung des Landesherrn, dem Oberamt, und den Repräsentanten des Volkes, den Landammännern, aufgeteilt. Die Landammänner führten das landschaftliche Rechnungswesen, das im wesentlichen die Steuern, die Landammannverwaltung, das Militär und die verschiedenen Reichsauslagen umfasste/'0 Eine solche Regelung war nach der neuen Staatsauffassung undenkbar, für die staatliches und privates fürstliches Rechnungswesen eine Einheit bildeten. Dass der Fürst die Landesregale (Zoll, Weggeld, Steuern u. a.) als von den Grafen von Hohenems erworbene Privatrechte betrachtete, war für Schuppler eine Selbstverständlichkeit, für den Amtsboten Rheinberger aber Anlass zu heftiger Empörung. Die rechtlichen und sozialen Zustände, die Schuppler im Lande an- traf, waren ihm weitgehend völlig fremd. Selbst wenn er gewollt hätte, wäre es ihm sehr schwer gefallen, von seinen vom Spätabsolutismus und Josefinismus geprägten Auffassungen Abstand zu nehmen und die alte Ordnung zu verstehen. Dies ist zu berücksichtigen, wenn man die Angriffe des Amtsboten Rheinberger gegen seinen Vorgesetzten, die übrigens Peter Kaiser in seine «Geschichte des Fürstenthums Liechten- stein» teilweise wörtlich übernommen hat,31 beurteilen will. 48 Rheinberger, S. 235 f. 49 Rheinberger, S. 237. 50 Ospelt, S. 348 f. 51 Kaiser, S. 500 ff. 210
	        

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