Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

liehen Einkünften und Ausgaben».19 Die einzelnen Posten werden ge- nau nach der Ordnung der Rentrechnungen beschrieben und jeweils die Ergebnisse der 1814-er Rechnung aufgeführt. Nach Möglichkeit nennt Schuppler auch die Rechtsgrundlagen für die einzelnen Rechnungs- positionen. Dabei bezieht er sich zumeist auf das Urbar oder auf spätere Verträge, fürstliche Verordnungen und Patente. Da und dort macht der Landvogt Vorschläge für Ertragsverbesserungen und Einsparungen. Eine genaue Auswertung Schupplers Landesbeschreibung wird der Forschung manche neue Erkenntnisse bringen. Durch Vergleich mit den älteren Urbaren lässt sich die Entwicklung des herrschaftlichen Grund- besitzes, dessen Nutzung und Ertrag verfolgen. Für die Flurnamenfor- schung und die Siedlungsgeschichte finden sich in der Landesbeschrei- bung viele interessante Angaben. Ihr wirtschaftsgeschichtlicher Quel- lenwert ist sehr bedeutend. Eine vollständige Edition des Werkes ist daher sicher gerechtfertigt.20 Die Veröffentlichung der Landesbeschreibung erfolgt möglichst wort- und buchstabengetreu. Auf eine Anpassung an die heutige Recht- schreibung, und Satzzeichenstellung wird verzichtet. Literaturhinweise, sachliche Erläuterungen und Anmerkungen zum Text, wie sie im Liechtensteinischen Urkundenbuch enthalten sind, werden ganz wegge- lassen. Eine solche Straffung und Vereinfachung für eine Texteditibn zur neueren Landesgeschichte, die quellenmässig weit umfassender be- legt ist als das vom Urkundenbuch erfasste Mittelalter, ist sicherlich angebracht. In der am Schluss dieser Einleitung angeführten Literatur wird der interessierte Leser den nötigen Aufschluss über die meisten Fragen finden, die sich ihm bei der Lektüre der Landesbeschreibung stellen können. III. DER VERFASSER Es geht im folgenden nicht darum, eine möglichst vollständige Lebensbeschreibung des Landvogts Joseph Schuppler zu bieten. Dazu genügen die im Landesarchiv vorliegenden Quellen nicht. Nachfor- IV LBS, S. 151-260. 20 Die Landesbeschreibung ist teilweise (LBS, S. 5 — 103) publiziert worden in: Liechtensteiner Volkswirt, 1. Jg. 1927, Nr. 1-18. 204
	        

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