Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1975) (75)

Schlacht bei Waterloo wenige Tage zuvor gefallen war, konnte er in seine Darstellung noch nicht einbeziehen, ebenso nicht die am 8. Juni 1815 erfolgte Unterzeichnung der Bundesakte. Erst später wird an die entsprechende Textstelle der Landesbeschreibung mit Bleistift die knappe Randbemerkung gesetzt: «Ist die Souveränität geblieben.»3 Verfassung, Verwaltung, Gesetzgebung Seit einigen Jahren wählten die liechtensteinischen Untertanen im Ober- und Unterland keine Landammänner und Richter mehr. Anstelle der beiden Gerichtsgemeinden der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg waren die elf politischen Gemeinden getreten. Diese Ge- meinden konnten keine Beschlüsse über das Gemeindevermögen fassen ohne Bewilligung des Oberamtes, der allein dem Fürsten verantwort- lichen Regierung, bestehend aus Landvogt, Rentmeister und Gerichts- aktuar. An Gemeindeversammlungen durften die Untertanen lediglich oberamtliche Verfügungen zur Kenntnis nehmen. Das Volk war all seiner hergebrachten Rechte beraubt und hatte keinen Einfluss auf das Verwaltungsgeschehen. Die Instruktionen, die Landvogt Schuppler bei seinem Dienstantritt im Jahre 1808 erhalten hatte, waren anstelle der jahrhundertealten Landammannverfasung getreten. Eine eigentliche Landesverfassung existierte nicht. Das Volk hatte seine alten Rechte jedoch nicht vergessen und stemmte sich nach Kräften gegen alle Neue- rungen in der Verwaltung. Der Wunsch nach Rückkehr zur früheren Ordnung wurde in untertänigst abgefassten Bittgesuchen an den Fürsten geäussert. Er zeigte sich aber auch in Unruhen und versteckter oder offener Auflehnung gegen die fürstliche Obrigkeit im Lande. Die neue, durch die Dienstinstruktionen von 18084 veranlasste Ver- waltung hatte einen grundlegenden Umsturz der Verhältnisse herbei- geführt. Bei der fürstlichen Obrigkeit konzentrierte sich nun eine Machtfülle, wie sie früher kein Landesherr je besessen hatte. Das Pro- gramm der Neuordnung, die Landvogt Schuppler in einer «Revolution von oben»5 einführen sollte, wird deutlich sichtbar in seiner Rede, die 3 a.a.O. 4 Die Dienstinstruktionen vom 7. Oktober 1808 sind auszugsweise publiziert in: In der Maur, S. 203 - 208. 5 Malin, S. 58. 196
	        

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