Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1974) (74)

Nach Notizen, die sich beim Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein befinden, wurden die beiden Helme für je 5 Gulden an Jacob Falk und Theodor Jehle verkauft, sie kamen von diesen an F. Kitzinger, welcher sie an Herrn von Schwerzenbach in Bregenz ver- kaufte. Nun kam die Angelegenheit zur Kenntnis des Fürsten welcher den Landesverweser Herrn von In der Maur nach Bregenz schickte, um dort über einen Rückkauf der Helme zu verhandeln. Den Besitzer der Helme, den Fabrikanten von Schwerzenbach traf In der Maur nicht an und der Landeshauptmann von Vorarlberg, Graf Belrupt teilte ihm mit, Herr von Schwerzenbach werde einen der Helme behalten, den anderen aber dem in Gründung begriffenen Vorarlberger Landesmuseum schenken. Eine Erwerbung des Helmes von Schwerzenbach komme wohl nicht in Frage, da dieser ein leidenschaftlicher Sammler sei und das Ansinnen, das Museum möge seinen Helm dem Fürsten überlassen, lehnte Graf Belrupt mit dem Hinweis ab, dass das Museum ausser diesem Helm keine bedeutenden Altertümer besitze. In der Maur wandte sich nun schriftlich an Herrn von Schwerzenbach, doch fiel die Antwort wieder negativ aus. Schwerzenbach schrieb, er habe den einen Helm bereits dem Landesmuseum geschenkt, von dem andern wolle er sich aber nicht trennen. Er schrieb am 13. Oktober 1887: «... Hätte ich die Helme seinerzeit nicht gekauft, so wären dieselben, wie ich seither mit Be- stimmtheit in Erfahrung gebracht, sofort auf Nimmerwiedersehen ins Ausland abgewandert, somit dem Lande keiner erhalten geblieben.» Die Bedeutung der beiden Helme wurde jedenfalls sogleich erkannt und es ist interessant, dass das kaiserliche Antikenkabinett in Wien sich gleich wegen Erwerbes eines dieser Helme bemühte. Dies scheiterte jedoch an dem unverhältnismässig hohen Betrag» den ein Wiener Händler hiefür forderte. (Ob mit oder ohne Wissen Schwerzenbachs wisse wir nicht). Die Abwanderung der beiden Helme aus Liechtenstein hatte immer- hin so viel Staub aufgewirbelt, dass Fürst Johannes II. sich mit der Frage befasste, eine dem österreichischen Denkmalschutzgesetz adä- quate Verordnung für das Fürstentum vorzubereiten. Fürst Johannes verfügte auch, man solle nochmals Verbindung mit H. von Schwerzen- bach aufnehmen. Falls er den Helm jemals verkaufen oder letztwillig darüber verfügen wolle, möge er ihn dem Fürstentum überlassen, der 174
	        

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