Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1974) (74)

Anmerkungen zur nebenstehenden Tabelle 1 Quellen: Ospelt, Anhang Nr. 39, S. 112, und Nr. 9, S. 25ff., sowie Ospelt, S. 45ff.; Wohnbevölkerung 1812-1930; Statistisches Tabellenwerk 1973; Ausländerstatistik, 31. Dez. 1973; Ausländerstatistik, 31. Dez. 1974. - Ospelt korrigiert eine Reihe von Zahlen der genannten statistischen Quellen. — Vor 1861 waren für die Wohnbevölkerung immer auch die saisonbedingt Abwesenden mitgerechnet worden; die wirkliche Wohnbevölkerung war daher geringer als die angegebenen Zahlen, der wirkliche prozentuale Aus- länderanteil etwas höher. — Ausländer, die in Liechtenstein vor 1864 als Beamte, Geistliche oder Lehrer angestellt wurden, galten als Staatsange- hörige; sie erschienen in den Ausländerzahlen nicht. 2 Berechnet aus der Differenz der Rubriken 1 und 2 in Ospelt, Anhang Nr. 9, S. 25. 3 Vgl. Ospelt, Anhang Nr. 9, Anm. 18, S. 30. 4 Vgl. ebenda Anm. 21, S. 30. 5 Vgl. ebenda Anm. 34, S. 30. 6 Vgl. ebenda Anm. 26, S. 30. 7 Vgl. ebenda Anm. 27, S. 31. 8 Meusburger, S. 5, bringt abweichend die Zahl von 4594. 9 Angaben des Statistischen Amtes für den Stand am 1. 12. 1973. 9a Ausländerstatistik 31. Dezember 1973. 9b Stand am 1. 12. 1974, Auskunft des Statistischen Amts. 9c Ausländerstatistik, 31. Dez. 1974. Die Entwicklung im ganzen lässt den absolut wie relativ sehr gros- sen Anstieg der Ausländerzahlen im Fürstentum erkennen. Im einzel- nen kann man deutlich vier Phasen unterscheiden: eine erste bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts, eine zweite bis vor den Ersten Weltkrieg, eine dritte vom Ausbruch des Ersten Weltkrieges bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges und schliesslich eine vierte in der Nachkriegszeit bis heute. Die zweite und die vierte Phase sind Zeiten starken Anstiegs der Ausländerzahlen. Die erste Phase von 1784 bis 1855 zeigt, dass in Liechtenstein sehr wenige Fremde lebten: 1784 sind es ganze 83 oder rund 2%. Liechten- stein bot kaum Verdienstmöglichkeiten. Zudem herrschte bis 1809 eine grosszügige Praxis der Aufnahme ins Landesbürgerrecht. Bis in die 19
	        

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