Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1974) (74)

II. Hauszeichen, die keiner Hausnummer zuzuordnen sind: Eberle Nikodemus urkundlich: Kaufvertrag vom 10. 4. 1798 Eberle Sebastian urkundlich: Kaufvertrag vom 10. 4. 1798 + Eberle Anna Maria urkundlich: Kaufvertrag vom 10. 4. 1798 urkundlich: Schuldverschreibung zum Triesner Hypothekenbuch 1806 Banzer Franz Joseph urkundlich: Schuldverschreibung zum Triesner Hypothekenbuch 1806l) S 
In der nebenstehenden Art urkundlich: Protokolle 1790/45 RA l" 11 I Kindli Alois ^| I urkundlich: Schuldverschreibung zum Triesner Hypothekenbuch 1806 ') Bei diesem Zeichen handelt es sich mit Sicherheit um ein Handzeichen, das mit dem Hauszeichen nicht identisch ist, da Kreise nie Elemente von Haus- zeichen sind. 125
	        

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