Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

gleich die Einbringung eines Ausfuhransuchens seitens des Verkäufers veranlasst und mit dem Antrag, betreffend die Höhe der abzuliefernden Valuta (Schweizer Franken), hierher eingesandt» habe? Erst auf einen «deutlichen Hinweis» der Obrigkeit in Innsbruck vom 3. Dezember kam das Geschäft ins Rollen.61 Das Warenverkehrsbureau in Feldkirch hatte sich aber auch noch auf andere Weise den Unmut der Liechtensteiner zugezogen, die dieses eines «schikanösen Bürokratismus» bezichtigten, wo sogar der «jüdische Wind aus allen Amtswinkeln» pfeife. Wollte ein Liechtensteiner z. B. in Feldkirch für den eigenen Gebrauch Waren einkaufen, so waren nach dem 31. August 1919 folgende Massnahmen erforderlich: Beim Eintritt ins Vorzimmer des Warenverkehrsbureaus mussten vorerst 2 Kronen abgeliefert werden.' Man erhielt damit eine Karte für den Zutritt in das «Heiligtum des Warenverkehrstempels». Im nächsten Raum konnten dann die Ausfuhrwünsche bekanntgemacht werden, bei noch- maliger Hinterlegung eines Geldbetrages von 3 Kronen 20 Heller. Da- durch hatte man den gewünschten Ausfuhrschein jedoch noch nicht in Händen — er wurde erst nach einigen Tagen nachgeschickt! «Alle von mir vorgebrachten Argumente, z. B. dass ich die Waren bereits gekauft habe und meine 'Händel' nicht mehr rückgängig machen könne, mir auch nicht für mehrere Tage in Feldkirch ein Asylrecht sichern könne, um auf den Ausfuhrschein zu warten und dass ich gerne nochmals in meine mit Kronen gespickte Geldtasche greifen und berappen würde, prallten an dem Pflichtgefühl.... ab.»62 Das Warenverkehrsbureau wollte seine Vorgangsweise nicht als heimliche Rache für den gekündigten Zollvertrag interpretiert wissen und versuchte im Vorarlberger Tagblatt eine Rechtfertigung: Der An- drang der Liechtensteiner Parteien sei derart gestiegen, dass man einen zweiten Kanzleibeamten einstellen habe müssen, für den die «Formular- gebühr» von 2 Kronen eingehoben werde. Die 3,20 Kronen seien für Stempel und Porto berechnet, eine Abgabe, die auch das kaufmänni- sche Direktorium St. Gallen einheben lasse, ohne dass man dabei gleich vom «Ausfluss jüdischen Geistes» spreche. Die Verzögerung der Aus- 61 D.-Ö. Warenverkehrsbureau an FLReg. Vaduz. Feldkirch, 20. 11. und 5. 12. 1919. / D.-Ö. Warenverkehrsbureau Zweigstelle Innsbruck an Warenver- kehrsbureau Feldkirch. Innsbruck, 2. 12. 1919. 62 LV, 20. 1. 1920. 86
	        

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