Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

— 639 — Getreuer getan hat, täglich tut und weiterhin tun soll und mag in künftigen Zeiten und haben ihm darum mit wohlbedachten Sinne, gu- tem Rate unserer und des Reiches Fürsten, Edeln und Getreuen und in voller Erkenntnis seinen Zoll, den er zu Maienfeld hat und — wie wir unterrichtet sind — den er und seine Vordem lange Zeit und seit jeher besessen haben, gnädig bestätigt und gesichert, bestätigen und sichern ihm den auch durch Römisch königliche Macht kraft dieses Briefes. Auch haben wir ihm diese besondere Gnade getan und tun ihm die durch diese Urkunde, dass er solchen Zoll zu Maienfeld von aller Art Ware und Kaufmannsgut nehmen möge, wie man den an den Zollstätten zu Vaduz und zu Sargans bisher genommen hat; und dass auch der vorgenannte Graf Friedrich usw. Gleichzeitige Abschrift im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien im Reichsregister Band E fol. 122 b. - Papierblatt 39,5 cm lang X 28,5, linker freier Rand 6,6 cm. Am Rand «Tockenburg gnad für frömde gerichte etc» (17. Jahrh.); moderne Stückbezeichnung «843» (Bleistift). Regest: Altmann, Regesta lmperii, die Urkunden Kaiser Sigmunds (1896) S. 95, n. 1517. 1 König Sigmund 1410 —1437. 2 Friedrich v. Toggenburg f 1436. 3 Maienfeld, Bez. Unter-Landquart, Kt. Graubünden. 4 Vaduz, Liechtenstein. • 5 Sargans, Kt. St. Gallen. 388. Konstanz, 1415 Mai 2. König Sigmund1 erklärt allen Landen und Herrschaften des Herzogs Friedrich2 von Österreich, sie wüssten selbst, wie sie und ihre Vorfahren von Herzog Friedrich2 in vergangenen Zeiten beschwert worden seien. So manche Reichsfürsten, Grafen, Adelige, Städte und andere Untertanen, am meisten aber geistliche Personen, Klöster, Witwen und Waisen habe der Herzog mit unrechter Gewalt und frevelhaftem Übermut gegen Gott und alles Recht be- drängt, nicht wenige gefangen, erpresst und gar vertrieben; so habe er
	        

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