Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

In diplomatischer Art weist Dr. Motta die Bedenken des Redners wegen der Neutralität Liechtensteins zurück: «Herr Gabathuler hat die Frage der Neutralität angeschnitten. Ich werde nicht sagen, dass ich es bedauere, dass er sie aufgegriffen hat, aber es scheint mir, dass er es zur Unzeit getan hat.» Nach einer Zusammenfassung der Fragen beendet Bundesrat Motta in bewegten Worten seine Rede: «Ich schliesse. Es genügt mir zu sagen, dass ich alle meine Wünsche dazu ausspreche, es möge die Hilfe, die wir dem kleinen, befreundeten Volke, die wir Liechtenstein geleistet haben, gute Ergebnisse bringen. Ich weiss nicht, ob wir in finanzieller Sicht eine gute oder schlechte Sache gemacht haben. In Kreisen der Kommission hat man gesagt, es sei für uns ein gutes Geschäft, besonders wenn wir dabei ein schlechtes machen; das soll heissen, wenn Liechtenstein daraus einen Gewinn zieht, wird der moralische Wert unseres Handelns dadurch nur noch grösser. Ich will diese Frage nicht entscheiden. Die finanziellen Bedin- gungen sind für beide Teile gleichwertig. Wenn wir aus finanzieller Sicht ungünstig abschneiden sollten, hätten wir doch nun eine gute Handlung vollendet.» Damit ist die wohl mehr als zweistündige Behandlung des Themas abgeschlossen. Im Protokollbuch des Nationalrates ist abschliessend festgehalten: «Der Antrag der Kommission wird ohne Widerspruch angenommen.» Bundesbeschluss und Ratifikation Am gleichen Tage, dem 21. Dezember, wird der Bundesbeschluss protokolliert: «Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenos- senschaft, nach Einsicht der Botschaft des Bundesrates vom 1. Juni 1923 beschliesst: Art. 1. Der am 29. März 1923 unterzeichnete Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liech- tenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet, sowie das Schlussprotokoll vom gleichen Datum werden genehmigt. Art. 2 Der Bundesrat wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauf- tragt.» 52
	        

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