Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

— 598 — werden; er dagegen soll die früheren Urkunden über die Wiedergut- machung zurückgeben. Ausserdem soll Ha rtmann3 3000 Gulden in zwei Fristen zu M er an erhalten, ebenfalls für seine Schäden bis zum heutigen Datum. «Item wer auch, das dz Lannd Lewt, vnd Güter / Jm Walgew8 ymmer z vnserr herschaft von Osterreich hannden kernen, mit krieg oder mit Tayding wenn oder wie sich das fügte / das sullen sy ze stund vnd an alles vertziehen dem von Chur gar vnd gentzlich antbürtten vnd widergeben oder seinen Erben .. » Die übrigen Schäden sollen gegeneinander aufgewogen sein. Leute in der Grafschaft Tirol, im Engadin, zu Sc hüls6, Sins10, Schieinsil, Nauders6 oder anderswo, die dem Bischof mit Zins und Dienst geschworen haben, sollen wieder der Herrschaft von Tirol gehorsam sein; ebenso sollen Gotteshausleute im Münstertal, im « P f i n z - g e w » oder sonst in der Grafschaft, die nach der Gefangennahme Hartmanns3 zu Tirol geschworen, dem Bischof wieder gehor- sam sein. Briefe, die von denen von Mä t s ch5 den Gotteshausleuten während der Gefangenschaft Hartmanns3 genommen wurden oder Briefe Hartmanns3 sind zurückzugeben. Original im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv' Wien. — Pergament 46,5 cm lang X 39, Plica 4,5 cm; Urkunde viermal eingeschnitten. — Siegel des Bischofs Georg hängt an Pergamentstreifen, rund, 3,3 cm, rot in gelber Wachspfanne, in der Mitte des mit Rautenmuster verzierten Siegelfeldes Altaraufbau mit un- deutlichem Bild eines Heiligen, unten ovaler Schild mit Schildhaupt, rechts und links drei ringartige Verzierungen. Umschrift: + Secretvm geor- ii Epi. tridentini. 
— Rückseite: «Spruch Trient 1406—Chur 
135» (16. Jahrh.). Beiliegend Vidimus, datiert Chur, 1409 April 24 des «Burcardus Li- beri de opido Engen Constan . dyoec . doctor puerorum Curiensium, publicus auctoritate 
notarius» auf Vorlage des Originals durch Rudolf Bellazun, Chürer Kanonikers «nomine voluntate ut asseruit Reuerendi in Christo patris ac domini Domini Hartmanni electi et confirmati in episcopum .. » Ab s ehr if t von 1632 im Haus-, Hof- u. Staatsarchiv Wien, Schweizer- akten 1, fol. 73-77.
	        

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