Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

kommen; unter dem Namen des Zollanschlusses bringt man viel mehr. Das erhellt doch aus der weitgehenden Ausdehnung schweizerischer Gesetzgebung auf Liechtenstein. Dem Vorbehalt der fürstlichen Rechte lege ich kein grosses Gewicht bei. Nun sagt man, die Verfassung ver- biete jedenfalls eine solche staatsrechtliche Regelung nicht. Aber das scheint mir denn doch ein schwaches Fundament. Mit der Ausdehnung der schweizerischen Gesetzgebung auf Liechtenstein schaffen Sie ein staatsrechtliches Warenhaus. Es stecken hunderterlei Fragen in dieser Ordnung, deren praktische Lösung grosse Schwierigkeiten bieten wird. Wird, wenn wir das Abkommen schliessen, Liechtenstein in einem Kriegsfall Ausland oder Inland sein? Können wir das Land in einem solchen Fall militärisch besetzen und, wenn wir es tun, wird man dann nicht sagen, das sei eine Verletzung unserer Neutralitätspflicht? Über diese wichtigen Fragen finde ich in der Botschaft keine Antwort.» Bundesrat Motta betont, dass der Zollanschlussgedanke von Liech- tenstein ausgegangen sei und der Bundesrat die Angelegenheit lange überlegt habe, bevor er, «übrigens ohne helle Begeisterung», zum Schluss kam, es sei dem Lande entgegenzukommen. Eine politische Vereinigung mit der Schweiz stehe keineswegs in Ausicht. Liechten- stein habe im Zollverband mit Österreich gelebt und seine Selbständig- keit bewahrt; umso leichter werde es in diesem Verhältnis mit der kleinen Schweiz leben können. Bundesrat Motta beantragt Eintreten auf die Vorlage. Ständerat Isler stellt nunmehr den Antrag, auf die Vorlage nicht einzutreten, «ansonst die Meinung der Widersacher der Vorlage nicht zum Ausdruck kommen kann.» Der Schluss des Protokolles lautet: «Der Rat erhebt hierauf den Antrag der Kommissionsmehrheit, Eintreten und Genehmigung der Vorlage in globo, gegenüber dem Nichteintretens antrage des Herrn Isler mit 25 gegen 7 Stimmen zum Beschluss.» Der Beschluss ergeht nun an den Nationalrat. Die nationalrätliche Kommission Am 4. Oktober meldet Dr. Emil Beck der Regierung, dass die natio- nalrätliche Kommission für die Behandlung des Zollvertrages am 15. und 16. Oktober in Bad Ragaz tagen und am zweiten Tage Liechten- 48
	        

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