Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

beschafft werden, und der Bund fördert sogar durch Subventionen die Auswanderung in überseeische Länder. Von ganz besonderer Wichtigkeit ist aber, dass gewisse gewerbliche Berufe vorwiegend zur Domäne der Ausländer geworden sind. Es sind dies die sogenannten schweren, rauhen Berufe der Erdarbeiter, Maurer, Zimmerleute usw., mit einem Worte, Bauarbeiter sind Berufe, vor de- nen sich die Schweizer bis zu einem gewissen Grade scheuen. In diesen Berufen haben seit vielen Jahrzehnten ausländische Arbeitskräfte ihr gutes Auskommen gefunden. Der Schweizer wendet sich mehr und mehr den leichteren, den sogenannten «besseren» Berufen zu. Da ist denn gerade für die liechtensteinischen Arbeitskräfte die Situation be- sonders günstig. Die Kargheit des Bodens und die Armut des Landes zwingt den Liechtensteiner in seiner Heimat zu schweren Arbeiten. Der schweizerische Arbeitsmarkt ist das natürliche Aufnahmegebiet der liechtensteinischen Arbeitskräfte. Bei der Mehrzahl der Berufe han- delt es sich gerade um solche, die infolge des Saisoncharakters der Arbeit die temporäre Auswanderung fördern. Durch sie wird Sparka- pital geäufnet und ins Land hereingebracht. Das Auswanderungsgebiet ist nahe gelegen, so dass durch Reise- spesen nur ein ganz kleiner Teil des Verdienstes verlorengeht. Es ist nicht zu bezweifeln, dass der wirtschaftliche Zusammenschluss mit der Schweiz jene früheren Zustände wieder herstellen wird, wo der liech- tensteinische Bauarbeiter eine in der Schweiz häufige und gern gese- hene Erscheinung war. Aus der Wanderarbeit in der Schweiz blühte mancher bescheidene Wohlstand im Lande Liechtenstein auf.» Die Dar- stellung beleuchtet Verhältnisse, die zwar nur fünfzig Jahre zurücklie- gen, heute aber fast wie eine Schilderung aus fernen Zeiten anmuten. Selbstverständlich kommt der Verfasser zum Schlüsse, dass dem liechtensteinischen Landtag die Ratifikation des Vertrages zu empfeh- len ist. Am 26. Mai erfolgt die einstimmige Ratifikation durch unseren Landtag. Die Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung Das Politische Departement legt dem Bundesrat den Entwurf einer Botschaft an die Bundesversammlung vor, der in der Sitzung vom 1. Juni behandelt wird. Wir lesen im Protokoll: 42
	        

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