Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

— 470 — • gerichts zü / Jnen des versprachen! sy sich mitt fürsprechen die obge- nant Cüntz / Sültzer3 vnd Cüntz Vadutzer4 vnd sprächent si wisstint nitt das / die obgenanten hans zittrer2 noch sin elichi hussfrow A d i 1 h a i t mit dem / güt nüntz ze schaffent hettint Do ward ertailt mitt recht gesam- / notter vnzerworfner vrtail Mochtint die obgenanten hans zittrer2 / vnd sin elichi hussfrow A d i 1 h a i t waür vnd kuntbar machen / mit zwain erbern mannen dz Jro hand die dryt wäri das die / obgenant Adilhait zittrerin2 rechter vnd nächster erb wäri des ob - / genanten güts dz sy des billich genüssi Vnd dann die obgenanten / Cüntz Sultzer3 vnd Cüntz Vadut- zer4 die obgenanten frow adilhaiten / zittrarinen2 vnd Jr erben vngemügt vnd vnkümbert sölten lassen / an dem obgenanten güt dz selbs mochtent sy do an statt mitt erbern / lüten vnd gelerten Worten vnd ayden als vrtail vnd recht ist vnd / Jnen erkennt machen dz frow Adilhait zittrerin2 des obge- / dachten güts rechter vnd nächster erb wäri Des ze Vrkünd vnd / als ertailt ward henck Jch obgenanter Amman Von der .lachen1 / Min aigen Jnsigel von des gerichts wegen an disen brieff der / geben ist vnd ertail ward des Jars vnd tags als vorbeschaiden ist / Jst Ain Vrtailbrief Jn sigillo Übersetzung Ich Ulrich der A m m a n n von der Lachen1 verkünde und. bekenne öffentlich durch diesen Brief, allen denen die ihn sehen oder hören verlesen, dass ich zu Vaduz zu Gericht sass, Armen und Rei- chen an St. Fluristag im Jahr, da man zählte von Christi Geburt drei- zehnhundert und im dreiundsechzigsten Jahre und da kam vor mich und das offene verbannte Gericht Johann Zittrer2 und seine eheliche Witwe (!) und klagten durch ihren Fürsprech gegen Kunz S u 1 z e r 
3 und Kunz Vaduzer4, dass die ein Gut innehätten, das Lehen ist vom Abt von Bregenz5; die obengenannte Adelheid sei dieses Gutes rechte und nächste Erbin und baten für sich um ein Urteil; dem widersprachen mit Fürsprechen die obgenannten Kunz S u 1 z e r 
3 und Kunz Vaduzer4 und sprachen, sie wüssten nicht, dass die obgenannten Hans Zittrer2 und seine Ehefrau Adel- heid etwas mit dem Gut zu schaffen hätten. Da wurde nach Recht gemeinsam von allen das einstimmige Urteil gesprochen: falls die .obgenannten Hans Zittrer2 und seine Ehefrau Adelheid den
	        

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