Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

— 422 — das Land, so sollen wir die. Übergabe vollführen nach obiger Vorschrift innerhalb der nächsten zwei Monate nachdem einer von ihnen in das Land gekommen ist. Und wir haben dafür dem Gotteshaus diese Geisel gesetzt, die hienach geschrieben stehen: den S ü r i12, Herrn Fried- rich von Bludenz13, Herrn Philipp, Chorherr zu Chur, Herrn Ulrich von Aspermont14, Herrn Rudolf von R o r - schach15, Herrn Andres und Herrn Jakob Gebrüder von Marmels16, Herrn Gottfried von Schauenstein17, Herrn Heinrich von Altstätten18, Herrn Hermann von Grü- nenstein19, Herrn He i n r i c h von Celle20, Herrn H u g von Rebstein21, Herrn Ludwig von Montfort22, Ritter, Ulrich von Valendas23 und B u r k a r d von Sagens24, alle insgesamt. Die sind also unsere Geisel und wir haben das bei den Heiligen ge- schworen, falls wir die oben beschriebene Übergabe nicht vollziehen, wenn dann diese Geisel gemahnt werden, zu Hause, zu Hofe oder un- ter Augen, so sollen sie sich am achten Tage danach zu rechter Geisel- schaft in offene Wirtshäuser begeben und zwar die ob Sankt L u - zien Steig10 gesessen sind, nach Chur in die Stadt und die unter derselben Steig10 gesessen sind, nach F e 1 d k i r c h 
11 in die Stadt und sollen die solange Einlager halten, bis wir die vorgenannte Über- gabe vollziehen, wie oben geschrieben steht. Wäre es auch der Fall, dass einer der vorgenannten Geisel stürbe oder ihm unnütz würde, so sollen wir ihm jeweils einen anderen, ebensoguten Geisel an seiner Statt setzen, ohne allen Betrug, innerhalb des nächsten Monats wenn er es fordert. Geschähe das nicht, so hat er Gewalt, sechs der vorge- nannten Geisel zu mahnen, welche er will. Und wenn die einen Monat einhegen und ihm der Geisel nicht eingesetzt wird, so soll er von den vorgenannten Geisel zu den sechs noch so viel mahnen, als er will und sollen die Einlager leisten, wie oben geschrieben steht, solange, bis wir ihm jeweils einen andern Geisel setzen, wie oben geschrieben steht. Und falls einer der oben stehenden Geisel nicht selber Einlager leisten wollte, so soll er einen anderen ehrbaren Mann an seiner Statt einlegen, ohne allen Betrug. Wir haben auch allen Geisel bei unserem gegebenen Wort gelobt, allen Schaden zu ersetzen, den sie wann immer wegen der vorgenannten Geiselschaft haben. Und damit dies alles unverletzt und dauerhaft bleibe, was in diesem Brief steht, geben wir diesen Brief be- siegelt mit unseren beiden Siegeln zu einer offenen Wahrheit und dauer- haften Sicherheit aller oben stehenden Vertragspunkte und Bestimmun-
	        

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