Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

1921: Gutachten für den Bundesrat - Freunde und Gegner Im Jahre 1921 werden von den Schweizer Behörden drei Gutachten von Wissenschaftlern eingeholt. Professor Weyermann von der Universität Bern stellt die Lage un- seres Landes dar: «Der Zollanschluss an die Schweiz kommt den Inte- ressen des Fürstentums am besten entgegen, denn dieses Land muss vor allem darauf bedacht sein, sich für die überschüssigen landwirtschaft- lichen Produkte und Arbeitskräfte einen guten Absatzmarkt zu sichern.» Professor Max Huber, ein international bekannter Jurist und Rechts- konsulent des Politischen Departementes, behandelt die Frage, ob der Zollvertrag der Zustimmung der Staaten bedarf, mit denen die Schweiz Handelsverträge abgeschlossen hat, und er kommt zum Schlüsse, dass dazu absolut keine Notwendigkeit besteht. «Im Falle Liechtenstein sprechen alle Argumente für die Zulässigkeit der Einverleibung in das schweizerische Zollgebiet: die geographische Lage, das gegenwärtige wirtschaftliche Angewiesensein auf die Schweiz, die Unfähigkeit Liech- tensteins, ein eigenes Zollgebiet zu bilden, die Auflösung des bisherigen österreichisch-ungarischen Zollverbandes.» Professor Julius Landmann von der Universität Basel betont mit Recht in seinem Gutachten, das er dem Volkswirtschaftsdepartement am 20. September erstattet, dass ihm die Verhältnisse in Liechtenstein als Experte in der Währungs- und Bankfrage gut bekannt seien. «Der Landtag wird dem Vertragsentwurfe gewiss zustimmen, da das Land mit Sehnsucht auf den Zollanschluss an die Schweiz wartet .... und er wird gewiss in alle Beschränkungen der Gesetzgebungsfreiheit ein- willigen.» Er weist auf die Patentgesetzgebung, die Besteuerung von Aktien- und Holdinggesellschaften und den Arbeiterschutz hin und schlägt schliesslich vor, eine Klausel in den Vertrag aufzunehmen, dass auf dessen Dauer keine Spielbank in Liechtenstein eröffnet werden darf. Antrag des Politischen Departementes Im April stellt das Politische Departement dem Bundesrat einen neuerlich überarbeiteten Vertragsentwurf zu. Im Begleitschreiben wird festgestellt, dass allen Departementen Gelegenheit geboten wurde, ihre 28
	        

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