Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

purg, Curiae Constantiensis notariis collateralibus testibus ad praemissa vocatis, rogatis et requisitis». Ein dritter kaiserlicher Notar und zugleich Notar des geistlichen Gerichtes Johannes Faber auf Urach fertigt die Urkunde aus und beglaubigt sie mit seinem Notariatssignet.4S Insgesamt sind sieben andere solche Fälle aus dem Zeitraum von 1448 bis 1487 überliefert.44 Georg Vaistli ist stets einer von zwei Nota- ren, die als Zeugen fungieren, während ein dritter Notar die Urkunde ausfertigt, zuweilen auch einer von drei Notaren, wobei stets einem vierten Notar die Ausfertigung obliegt. Aus einer anderen Urkunde vom vom 22. April 1465 folgt, dass Vaistli einer mündlichen Verhandlung als Zeuge beigewohnt hat.45 In allen diesen Urkunden geht es um Vor- gänge, die sich im Bereich des geistlichen Gerichts in Konstanz ab- spielen. Dabei wird häufig auch der Ort des Geschehens angegeben, «in ambitu ecclesiae maioris», also wohl im Kreuzgang des Konstanzer Münsters; die von Vaistli selbst protokollierten Notariatsakte konnten auch in seinem eigenen Hause stattfinden. Die vierte Gruppe von Urkunden, die eigentlichen Notariatsinstru- mente von Georg Vaistli, sind dieser dritten Gruppe sehr verwandt: hier stellt Vaistli selbst die Urkunden aus, während seine Kollegen als Zeugen fungieren. Insgesamt.konnten sechs solche Notariatsinstrumente festgestellt werden.46 Alle diese Urkunden weisen das Notariatszeichen von Georg Vaistli auf. Dieses Zeichen (vgl. die Abbildung) entspricht den in dieser Zeit üblichen Notariatszeichen. Es enthält im unteren Teil den Namenszug «G. Vaißtli», während es im oberen Teil sein Familienwappen47, d.h. den Sechsberg mit fünf Flammen, zeigt. 43 Urkunde vom 27. Mai 1483 (vgl. Anhang Nr. 20). 44 Urkunden vom 27. September 1448, 22. April 1465, 20. November 1470, 19. Juli 1471, 16. Januar 1475. 19. Dezember 1477 und 25. August 1487 (vgl. Anhang Nr. 2, Nr. 8, Nr. 10, Nr. 11, Nr. 13, Nr. 16 und Nr. 21). 45 Urkunde vom 22. April 1465 (vgl. Anhang Nr. 8). 46 Urkunde vom 26. Mai 1451 (nur in zeitgenössischer Abschrift ohne Nota- riatszeichen vorliegend), 26. August 1455, 23. Juni 1477, 14. Mai 1478, 3. Januar 1480, 18. September 1482 (vgl. Anhang Nr. 3, Nr. 4, Nr. 15, Nr. 17, Nr. 18 und Nr. 19). 47 Zur Verwendung des Familienwappens im Notariatssignet vgl. Hans Gerig, Das Notariatssignet, in: Vom Sachsenspiegel zum Code Napoleon, Köln 1965, S. 202 ff., insbes. S. 208. 226
	        

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