Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

scheiden: (1) in einer ersten Gruppe tritt Vaistli selbst als Partei auf, er wird hier jeweils nur Notar genannt, weil er diesen Beruf ausübt; die Urkunden dieser Gruppe ergänzen das oben gegebene biographische Bild; (2) in einer zweiten Gruppe von Urkunden treffen wir Georg Vaistli als Schiedsrichter an; auch hier handelt es sich nicht um seine Tätigkeit als Notar; (3) in einer dritten Gruppe begegnet uns Vaistli als Zeuge, hier jedoch stets in amtlicher Eigenschaft als Schreiber und Notar des Hofes zu Konstanz; (4) und bei der vierten Gruppe handelt es sich um die von Vaistli ausgestellten Notariatsinstrumente, die mit seinem Notariatssignet ausgestattet sind und uns recht eigentlich seine Tätigkeit als Notar vor Augen führen. Aus der ersten Gruppe ist zunächst die schon erwähnte Urkunde vom 18. Oktober 1475 zu nennen, die Georg Vaistli als Anhänger des Bischofs Otto von Sonnenberg unter Strafe stellt.40 Zwei weitere Urkun- den betreffen Vaistlis Streit um Kanonikat und Pfründe in Chur. Am 5. November 1459 erscheint Georg Vaistli vor seinem Konstanzer Kol- legen, einem Notar der bischöflichen Kurie, um in seinem Prozess ge- gen Theoderich de Lei. . (?) drei Sachwalter zu bestellen: den Offizial Johann Zeller, Doktor des Kirchenrechts, Burkhard Frig und Johann Hoffmann; die beiden letztgenannten waren an der Kurie in Rom tätig. Da Georg Vaistli sich in der zweiten Urkunde vom 17. August 1464 Domherr zu Chur nennt, scheint er in diesem Prozess erfolgreich ge- wesen zu sein. An diesem Tag erscheint er abermals in Konstanz vor seinem Kollegen, um seinen Bruder Albrecht Vaistli und den Churer Domherrn Johannes Gabler zu Prokuratoren zu bestellen, diesmal in der Angelegenheit seines Verzichtes auf das Kanonikat in Chur. Über die Hintergründe erfahren wir nichts; die Churer Pfründe dürften eine Residenzpflicht verlangt haben, die mit der Tätigkeit Vaistlis in Kon- stanz nicht zu vereinbaren war. Schliesslich gehört noch eine vierte Urkunde dieser Gruppe an, die jedoch bis zu einem gewissen Grade auch in die amtliche Tätigkeit Vaistlis hineinreicht: in einem Pfründestreit wird 1471 Georg Vaistli, Notar der Konstanzer Kurie, als Zeuge einvernommen.41 Die zweite Gruppe von Urkunden ist nur mit einem einzigen Stück 40 Urkunde vom 18. Oktober 1475 (vgl. Anhang Nr. 14). 41 Urkunde vom 3. November 1471 (vgl. Anhang Nr. 12). 224
	        

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