Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

Die Steuerzahlungen Vaistlis lassen erkennen, dass sich sein Ver- mögen in der Zeit von 1460 auf 1480 mehr als vervierfacht hat. Betrug die Gesamthabe 1460 nur 250 Pfund, so belief sie sich 1480 auf 350 Pfund an liegendem und 750 Pfund an fahrendem Gut.37 Wenn man auch zu bedenken hat, dass Georg Vaistli einer begüterten Familie ent- stammte, was zum Teil seinen Vermögenszuwachs zu erklären ver- möchte, so scheinen doch auch seine Einkünfte aus dem Notariat nicht gering gewesen zu sein. Auf einem seiner Instrumente finden wir den Taxvermerk 6 Gulden.38 Im Juni 1475 erlangte Georg Vaistli das Bürgerrecht in Konstanz, wofür er die Taxe von 5 Schilling bezahlte (Stadtarchiv Konstanz, A. IV. 3, S. 39). Bei dieser Aufnahme in das Bürgerrecht ist die interessante Feststellung zu machen, dass am gleichen Tage auch andere Angehörige des geistlichen Gerichts das Konstanzer Bürgerrecht erworben haben, so zum Beispiel der Notar Johannes Sporer und die Prokuratoren Jakob Gutenberg, Konrad Ungemut, Albert Schwegler, Johannes Truckenbrot und andere. Die Bürgerrechtsaufnahme Vaistlis steht also nicht geson- dert da, sondern erstreckte sich insgesamt auf eine bestimmte Standes- gruppe. Ob Vaistli selbst verheiratet gewesen ist und eine Familie gehabt hat, erscheint zweifelhaft. Vaistli war, wie aus seinen Beglaubigungsformeln zu entnehmen ist, Kleriker des Churer Bistums. Da sich dahinter auch der unter den Notaren häufige clericus coniugatus verbergen kann, sagt dieser Hinweis allein kaum etwas darüber aus, dass Vaistli auch Zoelibatär gewesen ist. Das aber wird wahrscheinlich dadurch, dass Vaistli auch Churer Domherr gewesen ist. Es kommt hinzu, dass sich keine Ehefrau oder Nachkommen von Georg Vaistli nachweisen lassen; insbesondere geht sein Haus in Konstanz 1492 in den Besitz einer frem- den Familie über.39 Vaistli war demnach aller Wahrscheinlichkeit nach unverheiratet. Im folgenden wird es unsere Aufgabe sein, aus den überlieferten Urkunden einen kurzen Uberblick über die Tätigkeit Georg Vaistlins als Notar zu gewinnen. Dabei lassen sich vier Urkundengruppen unter- 37 Vgl. Anm. 35. 38 Urkunde vom 3. Januar 1480 (vgl. Anhang Nr. 18). 39 Vgl. Anm. 30. 223
	        

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