Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

schluss unseres Landes an die Schweiz zu stellen und zugleich um eine kommissionelle Begehung der Grenze gegen Vorarlberg behufs Fest- stellung des erforderlichen Zollpersonals zu ersuchen.» Dieser Beschluss wurde sofort von Fürst Johannes II. sanktioniert, und am 16. Februar stellte Landesverweser Prinz Carl das offizielle Ansuchen an den Bun- desrat, das folgenden Wortlaut hat: «Auf Grund des von Seiner Durchlaucht dem Landesfürsten geneh- migten Beschlusses des liechtensteinischen Landtages vom 30. Jänner habe ich die Ehre, an den Hohen Bundesrat der Schweizerischen Eid- genossenschaft das Ersuchen zu stellen, Verhandlungen wegen Ab- schluss eines Zollvertrages zwischen der Schweiz und dem Fürstentum einzuleiten. Ich kann mich wegen der Gründe, die das Fürstentum zu diesem Ersuchen veranlassen, wohl auf die bereits am 23. und 24. Jän- ner in Bern zwischen Vertretern des Hohen Bundesrates und des Lan- des Liechtenstein gepflogenen Besprechungen berufen. Namentlich möchte ich aber anführen, dass das Fürstentum und seine Bewohner infolge des katastrophalen Niederganges der bisher im Lande geltenden Kronenwährung den lebhaften Wunsch hegen, mög- lichst bald zur Frankenwährung überzugehen und dass für diese Wäh- rungsänderung ein Zollanschluss mit der Schweiz ein grosser Vorteil ist. Ich glaube auch nicht unerwähnt lassen zu sollen, dass für den Ab- schluss eines Zollvertrages mit der Schweiz auch der Wunsch bestim- mend ist, die seit undenklichen Zeiten bestehenden freundnachbarli- chen Verhältnisse, die namentlich während der verflossenen Kriegs- zeit sich wieder neu bewährten, immer inniger zu gestalten. Aus der Niederschrift der Verhandlungsergebnisse der Besprechun- gen vom 23. und 24. Jänner 1920 geht deutlich die Befürchtung der schweizerischen Zollverwaltung hervor, dass die Verlegung der Zoll- grenze an die liechtensteinisch-österreichische Grenze eine beträcht- liche Vermehrung der Zollorgane zur Folge haben werde. Die Bespre- chungen zeitigten den Wunsch, durch eine kommissionelle Begehung des in Frage kommenden Gebietes eine Übersicht zu gewinnen, wie sich die Personalverhältnisse bereinigen lassen würden. In der Annahme, dass der Hohe Bundesrat dem eingangs angeführ- ten Ansuchen wohlwollend zustimmen werde, beehre ich mich, das weitere Ersuchen zu stellen, in nächster Zeit eine schweizerische Kom- 23
	        

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