Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

NACHWORT Wer die Geschichte des Liechtensteinischen Landessenders gelesen hat, wird sich fragen, warum die Sendungen nach Kriegsende nicht wieder aufgenommen wurden, zumal ja die juristischen Vorausset- zungen dazu bestanden hätten. Es gab den Zusatzartikel zum Postver- trag, es gab den bereinigten Konzessionsentwurf vom 4. September 1939 und es gab die Zusicherung der «geteilten Welle» durch die U.I.R.- Konferenz von Montreux 1939. In der Tat hat Kenmore nach dem Kriege Liechtenstein besucht, um über eine Wiederaufnahme der Sendungen zu verhandeln. Die Regie- rung lehnte aber ab mit der Begründung, dass das Syndikat den Vertrag nicht eingehalten und insbesondere die in den Artikeln 2 und 3 des Vertrages vom 25. September 1937 verlangten Gebühren nie bezahlt hätte.™4 Die Regierung und eine Spezialkommission des Landtags 
305 befass- ten sich in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg wiederholt mit der Radioangelegenheit. Ihre Beschlüsse finden sich in einem Schreiben der Regierung an Dr. Marxer. Darin heisst es: «Beide Instanzen sind nach eingehender Prüfung aller Umstände zum Schluss gekommen, es sei für das Gesamtwohl Liechtensteins besser, wenn vorläufig, d. h. bis nach Eintritt anderer Verhältnisse in der Frage «Radio Liechtenstein» nichts weiter unternommen werde. Liechtenstein wird daher in der nächsten Zeit weder eine diesbezügliche Konzession noch eine Option erteilen.»300 Dabei ist es bis heute geblieben. 304 LRA 166/73, Schreiben Mills an Regierung v. 28. 12. 45. 305 LRA 166/73, Schreiben F. Ritter an Regierung v. 31. 10. 47: Im Schreiben ist die Zusammensetzung der Radiokommission des Landtages genannt. Mitglieder waren demnach: Alexander Frick, Regierungschef, David Strub, Landtagspräsident, Dr. Alois Ritter, Landtagsvizepräsident. 306 LRA 166/73, Schreiben Regierungschef Alexander Frick an Marxer v. 14. 1. 47. 200
	        

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