Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

deshalb eine Expertenkommission, die für die vorgesehene Herbstta- gung in Brüssel einen neuen Wellenplan ausarbeiten sollte. In Brüssel sollte der Plan bereinigt und bei der europäischen Rundspruchkonfe- renz im Februar 1939 endgültig ratifiziert werden.224 Wollte Liechten- stein also bei der Neuverteilung mitzureden haben, musste das Land in Brüssel vertreten sein. In einer Note an das Eidgenössische Politische Departement ersuchte die Regierung deshalb, «der Leitung der am 3. November d. J. in Brüs- sel stattfindenden Konferenz» mitzuteilen, «dass die fürstliche Regie- rung sich an dieser Konferenz vertreten zu lassen beabsichtige». In Bern allerdings wollte man auf diesen Wunsch nicht eingehen und beschied der Regierung, «dass gemäss den Statuten der Union interna- tionale de radiodiffusion nur aktive Mitglieder an deren Versammlung teilnehmen» könnten, also «alle staatlichen und von einem Staate ge- gründeten Institute, sowie private Gesellschaften und Unternehmungen, die in einem europäischen Staate unter Autorität und mit Genehmigung der zuständigen Verwaltung einen Rundspruch in diesem betreiben, der für Hörer in den europäischen Gebieten dieses Landes bestimmt ist». Ausserdem wären auch «als aktive Mitglieder der Union alle Staats- institutionen der europäischen Regierungen zugelassen, die einen Rund- spruchdienst betreiben». Da diese Voraussetzungen in Liechtenstein nicht bestünden, sähe «das Departement zu seinem lebhaften Bedauern auch keine Möglichkeit, dem obenerwähnten Anliegen der fürstlichen Regierung die gewünschte Folge zu geben».22"' Obwohl Liechtenstein dadurch nicht an der Konferenz von Brüssel vertreten war, meldete das Land im anschliessenden Vernehmlassungs- verfahren seinen Anspruch auf eine Welle an. Die Generaldirektion PTT versprach, das liechtensteinische Begehren an der am 1. März 1939 in Montreux beginnenden europäischen Rundspruchkonferenz zu ver- treten.226 226 S. o. S. 177. 224 AM, Roditi, Schreiben Marxer an Regierung v. 2. 7. 38; LRA 166/73, Schreiben GD PTT an Regierung v. 4. 7. 38. 225 AM, Roditi, Note des Eidgenössischen Politischen Departements an die Regierung v. 12. 10. 38 (Abschrift). 180
	        

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