keinerlei Mitsprache bei der Konzessionierung des liechtensteinischen Senders einräumen wollte. Erst Monate später, am 26. September 1938, gelang es Regierungschef Hoop der Schweiz wieder Zugeständnisse abzuringen. An einer Sitzung in Bern, an der er zusammen mit Dr. Mar- xer die beiden Sektionschefs der GD PTT, Dr. Muri und Dr. Buser, traf, einigte man sich darauf, die Frage der Zuständigkeit der Konzessionie- rung in einem Zusatzartikel zum Postvertrag zu regeln. In diesem Zu- satzartikel sollte die Erteilung der Konzession der Schweiz übertragen werden, doch verpflichtete sich die Schweiz, «nur im Einvernehmen mit der fürstlich liechtensteinischen Regierung» zu handeln. Nachdem die Vertreter der PTT an der gleichen Sitzung auch ihr Einverständnis zu Probesendungen gegeben hatten, schien nun der Weg zum liechtensteinischen Landessender offen zu sein.145 145 LRA 166/73, Amtsvermerk Hoops v. 27. 9. 38. 159