Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

und in der Finanzkommission vom 18. Juli wird sein Antrag protokol- liert: «Wir sollten wegen des Zollanschlusses in der Schweiz sondieren und nur an einem Orte verhandeln.» Am 28. Juli referierte Privatdozent Dr. Emil Beck, Bürger von Trie- senberg und Seewis in Graubünden, der Kontakt mit Schweizer Be- hörden aufgenommen hatte, zum ersten Male über eine Besprechung mit Minister Lardy vom Eidgenössischen Politischen Departement. Die Frage des Liechtensteiner Zollanschlusses werde im Zusammenhange mit der Vorarlberger Anschlussfrage in Bern studiert, und es würde eine bessere Basis für den Zollanschluss gefunden, wenn Liechtenstein sich der Schweizer Frankenwährung anschliesse. Die Kündigung des Vertrages mit Osterreich Am 2. August fiel im Landtag eine wichtige Entscheidung. Im Proto- koll lesen wir — übrigens unter Punkt 6 nach einigen wahrlich neben- sächlichen Verhandlungspunkten: «Antrag betreffend Aufkündigung des Zollvertrages. Zur Sache sprachen Vizepräsident Walser, Dr. Beck und Wohlwend, worauf der Antrag einstimmig angenommen wurde.» Kein Wort über einen Motivenbericht, kein Wort über die Ansichten der drei Sprecher ist zu finden. Der Antrag lautete: 1. Der Landtag beschliesst, es sei der im Jahre 1876 abgeschlossene und seit 1919 provisorisch verlängerte Zollvertrag im Verhandlungs- wege aufzukündigen. 2. Der Landtag erklärt, dass er die Auflösung des Zollvertrages mit Rücksicht auf die internationalen Verhältnisse als im Lebensinte- resse des Staates für notwendig erachtet, um die zukünftigen wirt- schaftlichen Beziehungen des Landes ungehindert regeln zu können. Der Landtag erklärt ferner, dass weder durch den Auflösungsbe- schluss noch durch die Auflösung des Vertrages selbst ein unfreund- licher Akt gegen Deutschösterreich begangen werden soll; einzig die Wahrung der vitalen Interessen des Landes veranlassen ihn dazu. 3. Die Regierung wird ersucht, gleichzeitig mit der Auflösung die Ver- handlungen wegen des provisorischen Abkommens mit Deutsch- österreich über den gegenseitigen Verkehr und Warenaustausch 15
	        

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