Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

Eine Aussendung von Reklamen kommt unter keinen Umständen in Betracht».45 In Bern nahm man das Gesuch zur Kenntnis und versprach, die Absicht Liechtensteins dem Bureau der Internationalen Fernmelde- union (UIT) bekanntzugeben40 Drei Monate später war die Wellen- frage gelöst. Niemand hatte gegen die Benutzung der internationalen Gemeinschaftswelle 209,9 m durch Liechtenstein Einspruch erhoben.47 Auch Leonard war mit dem übersandten Entwurf einverstanden, schlug aber noch einige Änderungen vor. So verlangte er unter ande- rem, dass beim Schloss Vaduz genügend Platz zur Verfügung gestellt würde, um die Antenne aufzustellen und forderte zu einem günstigen Mietzins innerhalb des Schlosses die für den Sender notwendigen Räume.48 Als ihn der Regierungschef darauf hinwies, dass es bezüglich der Benützung des Schlosses Schwierigkeiten geben könnte,49 verlegte er sich darauf, die entsprechenden Räume im Regierungsgebäude zu for- dern. Dazu verlangte er Zollfreiheit für Apparate und Tonträger sowie Steuerfreiheit für die Gesellschaft, die den Sender betreiben sollte.50 Ob solchen Forderungen verlor Hoop — wie es scheint — ein wenig die Lust mit der IBC zu einem Vertragsabschluss zu kommen. Inzwi- schen hatten nämlich zahlreiche andere Interessenten dem Regierungs- chef ihre, zum Teil für Liechtenstein ebenfalls vorteilhaften Projekte vorgelegt. 45 LRA 158/56, Schreiben Hoop an GD PTT v. 16. 2. 37. 46 LRA 158/56, Schreiben GD PTT an Hoop v. 22. 2. 37 (Die GD PTT spricht in diesem Schreiben zwar vom Weltnachrichtenverein. Laut tel. Auskunft der Pressestelle der GD PTT v. 17. 10. 73 war diese Bezeichnung allerdings falsch. Die richtige Ubersetzung von «Union internationale de Telecommu- nication (UIT)» lautet Internationale Fernmeldeunion). 47 LRA 158/56, Schreiben GD PTT an Hoop v. 21. 5. 37. 48 LRA 158/56, Schreiben Leonard an Hoop v. 24. 2. 37. 49 LRA 158/56, Schreiben Hoop an Leonard v. 1. 3. 37. 50 LRA 158/56, Schreiben Leonard an Hoop v. 18. 3. 37. 128
	        

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