Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

sei, müsse dieses Vorgehen auch im Falle eines liechtensteinischen Senders angewandt werden. Die GD PTT erklärte sich aber bereit, mit den betreffenden Verwaltungen Kontakt aufzunehmen. Wenige Tage später traf sich Regierungschef Dr. Hoop erstmals mit Leonard. Frau von Einem hatte ihn telegraphisch davon unterrichtet, dass Leonard am 14. September abends in Innsbruck eintreffe und ihn im Hotel Tirolerhof zum Abendessen erwarte.30 Bei diesem Nachtessen kamen Hoop und Leonard überein, dass die Regierung die General- direktion der Post- u. Telegraphenverwaltung in Bern bitten sollte, alles in die Wege zu leiten, damit dem Fürstentum Liechtenstein die Be- nützung einer internationalen Gemeinschaftswelle erlaubt würde.31 In Vertretung des Regierungschefs schrieb Regierungssekretär Ferdinand Nigg am 21. September nach Bern: «Wir . . . gestatten uns, Sie zu bitten, an die Benützer der Welle 1429 Kc/s (209,9 m) den Wunsch des Fürstentums Liechtenstein auf Errichtung einer kleinen Radiostation weiterzuleiten und sie um ihre Zustimmung zu ersuchen. Hiebei wären wir besonders dankbar, wenn Sie den Wunsch Liechtensteins als eines selbständigen Staates, der wohl durch Zoll, Post und Telegraphen-Union mit der Schweiz verbunden ist, als verständlich unterstützen könnten. Wir werden uns gestatten, in der Zeit bis zum Eintreffen der verschiedenen Antworten bezüglich der weiteren Einzel- heiten des Senderbaues und Betriebes, die Gestaltung der Programme und deren Kosten Ihnen Vorschläge zu unterbreiten.»32 nalen Gemeinschaftswelle aufgeführt sind. Stimmen diese Verwaltungen der Einrichtung eines neuen Senders zu, so ist das Bureau des Weltnach- richtenvereins in Bern davon zu benachrichtigen. Es gibt von der Verstän- digung unter den unmittelbar beteiligten Verwaltungen allen übrigen Kenntnis. Diejenigen andern Verwaltungen, die eine Beeinträchtigung eigener Dienste befürchten, können ihre Einwendungen gegen den geplan- ten neuen Sender innert 6 Wochen dem Bureau des Weltnachrichten- vereins mitteilen. Vor Ablauf dieser Frist darf kein neuer Sender in Betrieb genommen werden.» 30 LRA 158/56, Telegramm von Einem an Hoop v. 12. 9. 36. 31 LRA 158/56, handschriftliche Notiz Hoops an die Regierung. (Da Hoop in die Ferien verreist, hinterlässt er der Regierung ein handschriftliches Pro- tokoll über seine Besprechung mit Leonard und fügt ihm einen Entwurf eines Schreibens an die GD PTT bei.) 32 LRA 158/56, Schreiben Nigg an GD PTT v. 21. 9. 36. 124
	        

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