Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

Rene Prinz von Bourbon-Parma betrachtete die Beschaffung einer geeigneten Welle als eine «Kleinigkeit» und hatte für die Probleme, die sich im Zusammenhang mit dem Postvertrag ergaben, seine eigene Lö- sung zur Hand. Er schlug vor, dass Liechtenstein den Postvertrag mit der Schweiz kündigen und seinen eigenen Postdienst errichten sollte. Das Geld dazu würde die englische Gesellschaft zur Verfügung stellen. Somit hätte man «freie Hand für das Radio» und könnte die 25'000 Hörer der IBC für den Kauf liechtensteinischer Briefmarken interes- sieren. Ein weiterer Vorteil wäre, so Bourbon-Parma, die «Riesenpropa- ganda für den Fremdenverkehr» und die Tatsache, dass der fürstlichen Regierung dadurch keinerlei Kosten entstünden.1*1 Dr. Berger und IBC-Präsident Plügge sahen die Sache realistischer. Bei einer Besprechung mit Regierungschef Dr. Hoop verwarfen sie die- sen Vorschlag und fanden es, da die Schweiz anscheinend nichts gegen einen kleinen Sender einzuwenden hatte, für das weitere Vorgehen am besten, «die von der Schweiz vorgeschlagene Welle zu akzeptieren und allenfalls, wenn einmal der Sender besteht, mit allem Nachdruck auf die Zuteilung einer unsern Verhältnissen dienenden Welle hinzuar- beiten».17 Die Schweiz allerdings hatte keine Welle zu offerieren. Aus Bern kam abschlägiger Bescheid: Im Mittelwellenband sei keine Welle verfügbar18 und von der Benutzung einer kurzen Welle sei abzuraten, weil diese nur mit den «neuesten in Europa verbreiteten Empfangs- geräten» empfangen werden könnten. Und weiter hiess es in dem Brief: «Die gegenwärtigen Verhältnisse sind leider für die Errichtung 16 LRA 158/56, Schreiben Bourbon-Parma an Hoop v. 28. 3. 36. 17 LRA 158/56, Schreiben Hoop an Bourbon-Parma v. 30. 3. 36. 18 LRA 158/56, Schreiben GD PTT an Hoop v. 3. 4. 36: «Die Wellenzuteilung für den Rundspruch ist allgemein geordnet im internationalen Radioreg- lement von Madrid 1932. Der gegenwärtige Wellenplan für den europä- ischen Bereich ist aus den Beratungen der Konferenz von Luzern 1933 hervorgegangen. Er teilt . . . allen Sendestationen, die im Jahre 1933 be- standen haben oder projektiert waren, eine bestimmte Wellenlänge zu. Die Konferenz in Luzern hatte ausserordentliche Mühe, einen Plan auszu- arbeiten, der die Mehrheit der vertretenen Länder einigermassen zufrieden- stellte. Alle verfügbaren Wellenlängen wurden vergeben und zum Teil sogar mehrfach belegt. Für eine neue Station ist beim besten Willen in keinem der für den Rundspruch reservierten Wellenbänder mehr Platz.» 120
	        

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