Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

nicht mehr ermöglicht wird, ist dies eine schwere Schädigung für uns. Die Schweiz kauft uns die nicht ab, und zudem ist in der Nähe kein Markt.»113 Zu einer Generaldebatte kam es schliesslich um den Ort der Qua- rantäne im Fall einer Ansteckung oder dem Ausbruch einer Seuche in Vorarlberg während der Zeit der Liechtensteiner Viehsömmerung. Franz Verling erklärte mit Nachruck, die Bauern wünschten eine Qua- rantäne auf dem Ruggeller Ried durchzuführen, ein längerer Aufenthalt in Vorarlberg komme zu teuer. Sollte sich diese Forderung nicht er- reichen lassen, «könnten wir schwer für den Anschluss stimmen». Wie ernst man diese Dinge nahm, um unter den Unterländer Bauern ja keine zusätzliche Misstimmung aufkommen zu lassen, beweisen die Bemühungen der F. L. Gesandtschaft in Bern. Obwohl Prof. Bürgi vom eidgen. Veterinäramt die Quarantänefrage nicht in den Vertrag auf- nehmen wollte, meldete Dr. Emil Beck am 1. Dezember 1922 der F. L. Regierung: «Demgegenüber hielt ich daran fest, dass der allgemeine Grundsatz, dass die nötige Quarantäne auf liechtensteiner Gebiet ge- macht werden darf, im Zollvertrag selbst oder doch wenigstens im Schlussprotokoll festgelegt werde.»114 Dr. Emil Beck hatte aber auch im Zusammenhang mit dem 1920 abgeschlossenen Handelsabkommen mit Österreich ausdrücklichen Wert auf die Erhaltung der Liechtensteiner Alprechte in Vorarlberg gelegt, da im Vertrag darüber nichts ausgesagt wurde und die Bevöl- kerung beruhigt werden musste.115 Dass man diese Generallinie auch nach dem Zollanschluss an die Schweiz weiterführte, beweisen die Ausnahmebestimmungen für die Unterlandgemeinden im kleinen Grenzverkehr. Da die Alpen ausser- halb dieser Zone lagen und ein Grenzübertritt daher nur mit einem teueren Visum möglich war, ersuchte man die Grenzkontrollstelle Feld- kirch um die Ausfertigung eines SpezialVisums gegen die Gebühr von 1 Franken pro Alpperiode und bot dafür, für Vorarlbergs Bevölkerung ein grosses Entgegenkommen, die Erweiterung der kleinen Grenzver- 113 LLA: Protokoll der Zollkommissionssitzung vom 7. 6. 1922. 114 LLA: Zollvertragsentwurf, Abschrift. / FLGes. Bern an FLReg. Vaduz. Bern, 1. 12. 1922. 115 Liechtenstein, E.: S. 150, 151. 106
	        

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