Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1973) (73)

1919: Erste Kontakte mit den Schweizer Behörden und Kündigung des Zollvertrages mit Oster- reich Zwei Gründe sind es, die das Zögern im Verhalten von Volk und Regierung erklären können: Nach dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie erklärte die erste Nationalversammlung den neuen Staat Deutschösterreich als einen Bestandteil des Deutschen Reiches. Damit war eine gewisse Er- wartung für unser Land verbunden, sich vielleicht an ein neuentste- hendes grosses Wirtschaftsgebiet anschliessen zu können, aber der Friedensvertrag von St. Germain verbot verständlicherweise den An- schluss Österreichs an Deutschland. In unserem Lande war durch die jahrhundertelangen Verbindungen mit Vorarlberg eine traditionelle Freundschaft entstanden, die ein plötzliches Umdenken erschwerte. Ein Beispiel im Sinne der Beibehaltung des Zollvertrages finden wir noch im Februar 1919: Als Österreich die Getränkesteuern, die auf Grund des Zollvertrages auch in Liechtenstein anwendbar waren, er- höhte, gab unsere Regierung die Zustimmung und erklärte bei dieser Gelegenheit, dass das Land bereit sei, den Zollvertrag weiterhin ein- zuhalten. Der Landtag hatte sich zu dieser Zeit überhaupt noch nicht mit dem Suchen nach neuen Lösungen befasst, und auch in den Regierungs- akten ist zunächst noch nichts niedergelegt, was die so entscheidende Frage betrifft. Erste Kontakte mit der Schweiz Erst am 5. April 1919 finden wir im Protokollbuch der Regierungs- sitzungen folgenden Eintrag: «Kündigung des Handelsvertrages durch die Schweiz (Schweiz-Österreich). Beschluss: Zur Kenntnis genommen. Verhandlungen sollen frühzeitig aufgenommen werden.» Bei dieser knappen Bemerkung handelt es sich um folgenden Sachverhalt: Die Schweiz hatte am 6. März den Vertrag aus dem Jahre 1906 mit ein- jähriger Frist gekündigt, der von der alten österreichisch-ungarischen Monarchie auch im Namen des Fürstentums Liechtenstein geschlossen 12
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.