Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Vorwort Die vorliegende Arbeit umfasst den Zeitraum von den Franzosen- kriegen bis zum Ersten Weltkrieg. Die Kriege im Gefolge der französi- schen Revolution stürzten das Land in tiefste wirtschaftliche Not. Die bereits morsche politische und wirtschaftliche Ordnung zerbrach unter den ausserordentlichen Belastungen. Ausgehend vom Zustand vor den Kriegsjahren sucht die Abhandlung die darauffolgenden Umwälzungen in der Wirtschaftsordnung und die allmähliche wirtschaftliche Gesun- dung des Landes im 19. Jahrhundert darzustellen. Mit dem Weltkrieg, der die Früchte einer Arbeit von Generationen vernichtete und die alte wirtschaftliche Bindung des Staates an Österreich löste, schliesst die Darstellung. Die Dissertation stützt sich auf die von Georg Malin, Rupert Quaderer und Peter Geiger geschriebene politische Geschichte des Fürstentums von 1800 bis 1866. Ohne genaue Kenntnis der politischen Verhältnisse dieser Zeit hätte die wirtschaftliche Entwicklung des Landes nicht ge- schildert werden können. Für die Zeit ab 1866 gibt es bislang keine ein- gehende geschichtliche Untersuchung. Die Arbeit Albert Schädlers über die Tätigkeit des liechtensteinischen Landtages lässt aber die Grund- züge der Entwicklung erkennen. Ausserdem ist man für diese Zeit nicht mehr so sehr auf Aktenstudien angewiesen, um eine allgemeine Über- sicht zu gewinnen, da bereits vermehrt gedruckte Quellen (Zeitungen, Gutachten, Landesgesetzblatt) vorliegen. Nach der Darstellung der Grundlagen der Wirtschaft in Liechtenstein, wobei der Bevölkerungsgeschichte besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde, werden die einzelnen Wirtschaftszweige behandelt. Das Schwer- gewicht liegt naturgemäss auf der Landwirtschaft, da das Fürstentum im 19. Jahrhundert noch ein ausgesprochener Agrarstaat war. Um den Text nicht allzusehr mit Zahlenmaterial zu belasten, sind Tabellen, graphische Darstellungen und Übersichten in einem Anhang wieder- gegeben. Dort findet sich auch wichtiges Quellenmaterial (Verträge. Gesetze, Verordnungen etc.), auf das im Text verwiesen wird. Die Wiedergabe von Gesetzestexten ist umsomehr gerechtfertigt, als für die Zeit vor dem Erscheinen des Landesgesetzblattes (seit 1863) keine ge- druckte Gesetzessammlung vorliegt. Die Quellen fanden sich zur Hauptsache im Landesarchiv in Vaduz und im Archiv der fürstlichen Hofkanzlei in Wien. Über die staatlichen Beziehungen zu Österreich gaben auch Bestände des Haus-, Hof- und Staatsarchivs wertvolle Aufschlüsse. Für die Darstellung der Bevölke- rungsbewegung wurden insbesondere die in den Pfarrarchiven liegen- den Tauf- und Sterbebücher benutzt. Die Zeitungen des Landes lieferten reichliches Quellenmaterial. Die Liechtenstein-Literatur, vor allem die Reihe der Jahrbücher des Historischen Vereins, wurde möglichst voll- ständig in die Untersuchung einbezogen. 11
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.