Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

men einen genauen Vormerk zu führen hat. Wer sich vorzumerken unterlasset, kann auf ein Prämium keinen Anspruch machen. §. 35. Die Prämien nach den öffentlichen Beschälern sind: a) Für das schönste zweijährige Hengst-Füllen fünf Dukaten, und b) ebensoviel für das schönste zweijährige Stuttenfüllen. c) Diesen folgen noch zwei Preise, jeder zu zwei Dukaten für die nächstschönsten zwei Füllen, ohne Unterschied des Geschlechtes. Die Auswahl dieser Füllen kommt der im §. 13 bestimmten Com- mission zu. , §• 36. Die Preise nach den öffentlichen Zuchtstieren sind: a) Für das schönste Kuhkalb von wenigstens 10, höchstens 18 Mona- ten, so wie für das schönste derlei Stierl vier Dukaten für jedes. b) Für jedes der zwei Nächstschönsten jeden Geschlechtes zwei Du- katen. c) Dann folgen noch sechs Preise mit einem Dukaten für sechs beson- ders gute Pflege verrathende Stücke. Die Prämienvertheilung hat durch die Commission, bestehend aus dem Landesphysikus, Landesthierarzt und aus jeder Landschaft, einem aus den Gemeinde-Commissionsgliedern durch den Land- vogt zu wählenden Mitgliede, unter Vorsitz des Landvogtes selbst, vor sich zu geben. Jene, welche zwar keine Prämien erhalten konnten, gleichwohl aber viel Sorgfalt und schöne Zucht verrathen, sind öffentlich zu belo- ben, und diese so wie die Prämianten allgemein bekannt zu machen. §• 37. Behufs der Besichtigung der Zucht und sohin Vertheilung der Prä- mien hat jährlich eine Viehausstellung stattzufinden, und der folgende Tag ist grosser Viehmarkt. Die Ausstellung hat in Nendeln zu ge- schehen. §• 38. Zum mehreren Absätze des Viehes sollen zwei Hauptmärkte errich- tet werden, und zwar der erste mit Ende September in Nendeln nach vorgegangener Ausstellung, der zweite gegen Ende Oktobers in Vaduz. Diese Märkte sind zugleich auch Pferdemärkte. Die Markttage hat das Oberamt über Einvernehmen der Commission festzusetzen, und sie auch auswärts bekannt zu machen. Die Commission hat auch in zwang- losen Wegen dafür zu sorgen, dass aus jeder Gemeinde einiges Vieh zu Markte gebracht werde, um demselben Ruf zu verschaffen. 158
	        

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