Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Schweizerfuss weit zurück lassend, nur 400 Fuss vom Soldatenkopf des rechtsseitigen Ufers entfernt ist, so, dann die gerade rechtsseitige neue Uferrichtung parallel verfolgt, und nach einer Concave um die Wuhr- köpfe No. 40 bis 42 wieder in ganz gerader Richtung am Haager Sand- wuhr ankommt. h) Vom Sandwuhr geht die Uferrichtung gerade auf den Wuhrkopf No. 54 bis zum rechtsseitigen unteren Krummwuhr No. 50. i) Vom letzterwähnten Punkt geht die neue Richtung 1600 Schwei- zerfuss lang parallel mit den Köpfen 51 bis 52 des rechten Ufers, und sodann wieder ganz gerade bis zum Wuhrstein No. 58 bei der Wacht- hütte am Ruggeller Fahr. k) Bei der Wachthütte beginnt wieder eine neue gerade Linie, welche mit der rechtseitigen Uferlinie bis zum Lettendammkopf parallel geht, und in der Normalbreite von letzter entfernt sich an die mit Österreich verabredeten Wuhrlinien sich anschliesst. Zur Beglaubigung dessen haben die respektiven Abgeordneten ihre Unterschrift beigefügt. St. Gallen, den 31ten August 1847 Doc Cajetan Mayer mp. Hungerbühler mp. Menzinger mp. Hartmann mp. Landvogt Wir Landamman und kleiner Rath des Cantons St. Gallen thun kund hiermit dass der grosse Rath des Cantons St. Gallen unterm 28. Februar 1848 vorstehendem Vertrage die Ratifikation ertheilt habe. St. Gallen, den 15. März 1848. LS. 
Für den Landamman der präsidirende Regierungsrath Curti mp. Im Namen des kleinen Rathes Der Staatsschreiber Steiger mp. Collationiert und dem mit Bericht vom Heutigen No. 295 nach Wien gesendeten Original wörtlich gleichlautend. Oberamt Vaduz, den 23. März 1848. Menzinger / Landvogt.« (LRA NR 39/3; Copia) 17
	        

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