Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

o) Von dem Lettenkopf bis hinab zur Kaiserlich Königlichen öster- reichischen Gränze soll die schon im Einverständnis mit den österrei- chischen Behörden begonnene Verbauung der Ruggellerbucht nach früherem Plane vollendet werden. B. Linksseitiges Ufer. Kanton St. Gallen. a) Das Canton St.Gallische Ufer des Bezirks Werdenberg beginnt beim Wuhrsteine No. 19 am Schollberg, bei der Saarmündung, welcher Punkt gerade gegenüber dem Punkt No. 4 auf fürstlich liechtensteini- schem Boden liegt, wo durch die unterste Baute der Gemeinde Sargans die Normalbreite von 400 Schweizerfuss bereits erreicht worden ist. Von diesem bestimmten Anfangspunkte hinweg geht die erste neue Uferrichtung der linken Seite vorerst parallel mit dem liechtensteini- schen Ufer bis zu No. 5 des gleichen Ufers, dann aber in gerader Linie bis zum Wuhr No. 22 unterhalb Trübbach. b) Von dem Wuhr No. 22 unter Trübbach führt eine gerade neue Uferlinie bis zum Wuhr No. 26 7000 Schweizerfuss lang. c) Von No. 26 bis No. 26 1/2 wird die konvexe Richtung der alten Ufer beibehalten und dann der Anfang einer neuen konvexen Leitung gemacht, wodurch gleichwie am rechten Ufer /: lit. e :/ das Trachter- wuhr oberhalb der Heuwiesen unschädlich gemacht und das lange wohlgelegene Triesnerwuhr erreicht werden soll, mit welchem es so- dann 2000 Schweizerfuss lang parallel läuft, und erst nach neuen 2500 Fuss Länge in gleicher Direktion das neue Leitwerk im Rheinäule der Gemeinde Sevelen bis No. 33 erreicht. d) Von dem neuen Leitwerk im Rheinäule geht die neue Richtung der Correction in ganz gerader Linie auf den sogenannten mittleren Lochkopf der Gemeinde Vaduz, jedoch nur bis zum Stein No. 35, nach- her beginnt sich die neue linksseitige Wuhrlinie in sanft konvexer Rich- tung auf den Neuwuhrkopf No. 37 hinüber zu biegen, welcher, wenn die Baute sich ihm von oben her einmal genähert haben wird, auf die Normalbreite zurückgezogen werden soll. e) Unterm Neuwuhrkopf bis Ende des neuen Buchser Leitwerkes wird die jetzt bestehende Richtung beibehalten. f) Vom Ende des neuen Buchserleitwerkes wird in ganz gerader Linie das Wuhr No. 42 an der Flosslehne zugefahren bis gegenüber und in 400 Schweizerfuss Entfernung vom Wiesenkopf No. 31 des rechtsseiti- gen Ufers. g) Die darauf folgende neue Uferrichtung reicht bis zur neuen Gam- ser Strasse am sogenannten Haager Sandwuhr hinunter, und zwar so, dass dieselbe bei einer Normalbreite von 400 Schweizerfuss gegenüber dem Schaaner Wiesenkopf ausgehend, das Ellbogenwuhr No. 44 140 16
	        

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