Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

der Eingang führt. Aus diesem Küchenteil scheidet sich dann -im Laufe der Entwicklung ein eigener Vorplatz aus, und zwar meist nicht in der Weise, dass sich quer zum First ein Gang zwischen Stube und Küche legt, sondern indem die Küche in der Firstrichtung unterteilt und der dem Eingang zunächstliegende Abschnitt als Vorplatz abgetrennt wird. Der Unterbau birgt die Keller und der Oberstock die Kammern.»23 Auch die Bauten der Walser halten sich an das gleiche Raumschema. Wäh- rend aber im Tal Wohntrakt, Stall und Tenne eine Einheit bilden, sind auf Triesenberg Stall und Tenne vom Wohnhaus getrennt. c) Bevölkerung 1784 —1921 Grundlagen der Statistik Die erste obrigkeitliche Vorschrift über die Vornahme von Volkszäh- lungen in Liechtenstein wurde 1815 vom Oberamt erlassen.24 Es gab schon früher Volkszählungen, die aber nach ihrer jeweiligen Bestim- mung (Militäraushebung, Steuerumlage, Vermögensaufnahme u. a. m.) ganz verschieden angelegt waren. Zwar hatten die Volkszählungen auch nach 1815 verschiedene Zwecke, aber die Instruktion vom 27. Ja- nuar 1815 umschrieb erstmals genau die gewünschten Daten und die Art der Aufnahme.25 Offensichtlich wurden bereits die Zahlen von 1812 und dann die von 1818 nach denselben Grundsätzen ermittelt.28 Uber die Volkszählung auf Ende Dezember 1836 liegen keine Vorschriften und keine Originalakten vor. Es ist möglich, dass auch 1836 noch nach den 1815-er Vorschriften vorgegangen wurde. Ab 1828 mussten gemäss Anordnung des Oberamtes die Ortsseelsorger vierteljährlich den Zu- wachs und Abgang aus den Tauf- und Sterbebüchern mitteilen.27 Mit diesen Angaben konnte wenigstens die natürliche Bevölkerungsbewe- gung erfasst werden. Über die Handhabung der Statistik in Liechtenstein gibt Landesverweser Menzinger Auskunft.28 Demnach bestand in Liech- tenstein damals kein statistisches Bureau. Die geringfügigen Arbeiten wurden von Fall zu Fall beim Oberamt erledigt. Volkszählungen wur- 23 Poeschel, Kunstdenkmäler, S. 16. Ein Grundriss eines «Liechtensteiner Hauses» ist ebenda auf S. 58 abgebildet. 24 LRA SR C 3, o. Nr., 27. Jan. 1815: «Instruction zum Behuf der im Fürsten- tum Liechtenstein angeordneten Konskription, damit sie in allen Gemein- den gleichförmig behandelt werde.» 25 Text der Instruktion vom 27. Januar 1815, siehe Anhang Nr. 7, S. 20 f. 26 Bei diesen Zählungen wurden die gleichen Formulare verwendet, und die Eintragungen erfolgten nach dem gleichen Schema. 27 HKW 1849/Nr. 1265, 13. Januar 1849, OA an Freiherr von Holzhausen, Gesandter zu Frankfurt. Bericht über Volkszählungen in Liechtenstein. 28 HKW 1849/Nr. 2587, o. D. Menzinger an Freiherr von Holzhausen, Gesand- ter zu Frankfurt; Menzinger erstattet umfassende Auskunft über die Statis- tik in Liechtenstein. 45
	        

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