Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

Geld, Mass und Gewicht Ab 1. Oktober 1844 galt in Liechtenstein das österreichische Mass- und Ge- wichtssystem. (Polizeiordnung von 1842, § 63). Vorher gab es in Liechtenstein mehr oder weniger starke Abweichungen gegenüber Österreich. Das Liechten- steiner Klafter war als Längenmass in 7 Fuss, als Flächenmass in 49 Fuss ein- geteilt. Das Verhältnis zum 6-schuhigen bez. 36-schuhigen Wiener Klafter ist nicht bekannt. Die beiden Klaftermasse dürften in etwa gleich gross gewesen sein, da die Behörden nie Umrechnungen vornahmen. «Das «Vaduzer Pfund» entsprach 26 Lot 13A Quentchen österreichischen Gewichts, war also 5 Lot 2lU Quentchen leichter als das österreichische Pfund. Ein «Vaduzer Centner» entsprach 82 Pfund 19 Lot 3 Quentchen in österreichischem Gewicht und war ebenfalls leichter als der österreichische Zentner. Getreide wurde im Fürsten- tum gemessen in «Malter, Schefel, Viertl, Vieri und Massl». Ein Malter hatte 8 «Viertl», ein Scheffel 4 «Viertl», ein «Viertl» 4 «Vieri» und ein «Vieri» 4 «Mässl». Je nach Getreideart («glatte Frucht = Weizen, Mais, Roggen etc.; «rauhe Frucht» = Gerste, Hafer, Mühlkorn etc.) galten verschiedene Massein- heiten. Es galt folgendes Verhältnis zum österreichischen Getreidemass. Für «glatte Frucht»: 1 Malter oder 8 Liechtensteiner Viertel zu 39 Pfund = 374 österreichische Metzen. Für «rauhe Frucht» («Rauchmäss»): 1 Malter oder 8 Liechtensteiner Viertel zu 43 Pfund = 3Va Metzen. Bei Flüssigkeiten galt wieder ein eigenes Maßsystem. Danach entsprachen UVio «alte Liechtensteiner Mass» 10 österreichischen Mass. (HKW L 2 — 12, 9. Übersicht. LRA Rechnungsbücher: Beilage zur Rentrechnung von 1853). Da beim Oberamt im 19. Jahrhundert fast ausschliesslich nur mit österrei- chischen Massen und Gewichten gerechnet wurde und das Quellenmaterial praktisch nur aus obrigkeitlichen Aufzeichnungen besteht, finden • sich in der Arbeit kaum Angaben in Liechtensteiner Mass. Bei wenigen Ausnahmen ist mit Hilfe der oben gemachten Angaben und nachstehender Übersicht über das österreichische Mass- und Gewichtssystem eine Umrechnung leicht vorzuneh- men. Ab. 1. Januar 1876 galt in Liechtenstein das metrische System. (Gesetz vom 16. Sept. 1875. LGBl. Jg. 1875, Nr. 3). Gewisse Masse, so vor allem das Klafter, stehen aber heute noch in Anwendung. Übersicht Längenmasse 1 Wiener Klafter = 6 Schuh oder Fuss; 1 Schuh oder Fuss = 12 Zoll = 144 Linien; 1 Linie = 12 Punkte = 144 Quinten; 1 Schuh oder Fuss = 0.316081 m; 1 österr. Elle = 0.777558 m; 1 Wiener Klafter = 1.896484 m; 1 Meter = 0.527292 Wiener Klafter; 1 Meile (österreichische Postmeile) = 4000 Klafter = 2400 Fuss = 7.586 km. Flächenmasse 1 Quadratklafter = 3. 596652 m2; 1 Joch = 57'54642 a = 0.574642 ha. 411
	        

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