Volltext: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (1972) (72)

tum.129 Das Land hatte in finanzieller Hinsicht wesentliche Vorteile. Die Mißstimmung in der Bevölkerung, insbesondere in den Jahren 1852 bis 1863, bezog sich nicht so sehr auf das Steuerausmass als vielmehr auf gewisse Schikanen bei Einzug und Kontrolle durch die österreichi- sche Verwaltung.130 Hundesteuer, Salzsteuer, K r i e g s g e w i n n s t e u e r Die Hundesteuer wurde seit 1829 eingehoben.131 Der Tarif betrug ursprünglich 1 fl pro Hund und wurde in der Folge mehrmals erhöht.132 Der Steuerertrag war im Vergleich zu anderen Steuerarten gering.133 Die Salzsteuer wurde kurz nach der Ausübung des Salzregals im Jahre 1830 erhoben. Sie bestand in einem Preisaufschlag auf das von Öster- reich gelieferte Salz. Der Aufschlag richtete sich nach den Abgabeprei- sen in Österreich und sollte die Salzpreise in Liechtenstein zumindest nie unter die österreichischen Preise sinken lassen.134 Die Salzsteuer stellte einen wichtigen Teil der Steuereinnahmen dar.133 Bis 1836 wurde der Salzaufschlag zwar noch niedrig gehalten. Als dann aber im selben Jahr dem Lande für die Ausrüstung des Kontingents enorme Ausgaben erwuchsen, sah man in einer Erhöhung der Salzsteuer die beste Mög- lichkeit, der Rentkasse die nötigen Mittel zu beschaffen.136 Die Hälfte der Hundesteuer und 20% der Salzsteuer flössen seit 1898 in die Ge- meindekassen.137 Da in den Jahren des Ersten Weltkrieges die Zollerträge als Haupt- stütze des Staatshaushaltes ständig zurückgingen, musste sich das Land nach anderen Einnahmequellen umsehen.138 Die als Folge des Krieges ausserordentlich hohen Mehrerlöse aus land- und forstwirtschaftlichen Produkten, sowie die Gewinne durch Schleichhandel und Schmuggel sollten gemäss Verordnung vom 19. August 1918 besteuert werden.139 Der Steuerertrag belief sich auf beinahe 200'000 Kronen. Der Hauptan- 129 Vgl. oben, Anm. 102, S. 376 f. 130 Vgl. oben, S. 367-371. 131 Die Einführung wurde im Landtag vom 29. Dezember 1S28 vorgeschlagen und vom Fürsten am 27. Jan. 1829 gebilligt. (Quaderer, S. 40). 132 Tariferhöhungen erfolgten 1873 (2 fl), 1900 (4 fl) und 1913 (10 K). - LRA Rechnungsbücher. 133 Vgl. Anhang Nr. 81, S. 259 - 261. 134 Vgl. oben, S. 386 - 388. 135 Vgl. Anhang Nr. 81. S. 259 - 261. 136 HKW H 1808. Nr. 877. 24. Jan. 1836. OA an HKW. 137 Gesetz vom 19. Sept. 1898, § 7. - LGBl. Jg. 1898, Nr. 6. 138 Vgl. Anhang Nr. 76, S. 230 - 237. 139 Verordnung vom 19. August 1918. - LGBl. Jg. 1918, Nr. 7. 408
	        

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